Vortrag der RiDHnrw: Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Online-Klausuren

Der Verein zur Förderung des deutschen und internationalen Wissenschaftsrechts hat die Rechtsinformationsstelle Digitale Hochschule NRW (RiDHnrw) eingeladen, ihrer Mitgliederversammlung mit einem fachlichen Vortrag der Versammlung einen inhaltlichen Impuls zu geben. Julian Albrecht, wissenschaftlicher Mitarbeiter der RiDHnrw, sprach am Freitag, 23. Oktober 2020 eine halbe Stunde über die Frage, ob die Durchführung beaufsichtigter Online-Klausuren datenschutzrechtlich möglich ist. Es schloss sich eine konstruktive Frage- und Diskussionsrunde an.

Mehr Informationen zum Verein unter https://www.verein-wissenschaftsrecht.de/. Ein Gutachten zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Online-Klausuren der RiDHnrw aus dem Juni 2020 finden sie hier.