Geoblocking-VO, künstliche Intelligenz, Domaingrabbing oder Kennzeichnungspflichten für Influencer – aktuelle und kontroverse Fragestellungen aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes gab es genug bei der Seminarveranstaltung zur Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz, die am Freitag, den 21. Juni 2019 in den Räumlichkeiten des ITM stattfand. Unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Jochen Bühling hatten die Teilnehmer der Zusatzausbildung die Gelegenheit, die Ergebnisse ihrer Seminararbeiten vorzustellen. Das Seminar ist neben der Klausur zur Vorlesung Gewerblicher Rechtsschutz eine Prüfungsleistung der Zusatzausbildung, die das ITM jährlich anbietet und die sich stets großer Beliebtheit bei Studierenden und Praktikern erfreut.
Auch in diesem Jahr wurden wieder spannende Seminarthemen angeboten. So bot der Seminarvortrag zu „Patentrechtlichen Aspekten der Artificial Intelligence“ die Möglichkeit, zu erörtern, inwiefern sich künstliche Intelligenz (KI) auf die Wertungen des Patentrechts auswirken wird. Kann die KI erfinderisch tätig werden und gegebenenfalls sogar Patentinhaber sein oder erhält derjenige das Patent, der die KI betreibt oder finanziert? Ist der Patentschutz dann überhaupt noch zeitgemäß und sinnvoll? Diese Fragen boten – trotz sommerlicher Temperaturen – eine Menge Diskussionsstoff und zeigten, dass derartige Probleme nicht mehr bloße Zukunftsvisionen sind. Noch mehr Gegenwartsbezug bot das Thema „Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Werbung durch Influencer“, das aufgrund der zuletzt ergangenen Urteile zu den Kennzeichnungspflichten prominenter Influencer auch viel mediale Beachtung fand.
Die Vielfalt der Themen bildete das gesamte Spektrum des Gewerblichen Rechtsschutzes ab und zeigt die Attraktivität dieses spannenden Rechtsbereichs. Die Zusatzausbildung bietet insofern einerseits die Möglichkeit, das Rechtsgebiet näher kennenzulernen. Andererseits stellt das Zertifikat für erfolgreiche Teilnehmer auch eine wertvolle Qualifikation für die Praxis dar.