Der Beschäftigtendatenschutz sorgt fast täglich für neue Schlagzeilen. Sei es mit Problemen bei der Arbeitszeiterfassung, den Auskunftsansprüchen oder einfach den Voraussetzungen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Weil der Themenkomplex so umfangreich ist, gibt die Forschungsstelle Recht im DFN diesmal hierzu eine Doppelfolge zum aktuellen Stand des Beschäftigtendatenschutzes.
Der erste Teil der Doppelfolge beschäftigt sich mit den Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vor dem EuGH. Das Verfahren dreht sich im Kern um die Anwendbarkeit einer datenschutzrechtlichen Erlaubnisnorm aus Hessen, welche im konkreten Verfahren die Nutzung von Videokonferenzsoftware an Schulen ohne die Einwilligungen des Lehrpersonals rechtfertigen soll. Das VG Wiesbaden ist der Auffassung, dass der Paragraph nicht den Voraussetzungen der entsprechenden Öffnungsklausel aus der DSGVO entspricht und daher ggf. nicht herangezogen werden kann.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Owen Mc Grath diskutieren die rechtlichen Aspekte der Vorlagefragen und besprechen die kürzlich gestellten Anträge des Generalanwalts.
Der im Podcast angesprochene DFN-Infobrief Recht 10/2022 findet sich hier. Der zweite Teil der Doppelfolge erscheint am 9.11.2022.