Anfang Juni 2022 entschied der Bundesgerichtshof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, inwieweit Plattformen wie YouTube bei urheberrechtlichen Verstößen ihrer Nutzer haften können. Im Vorgang zu dieser Entscheidung hatte der BGH dem Gerichtshof der europäischen Union mehrere Fragen zur Plattformhaftung vorgelegt. Das aktuelle Urteil setzt die im Jahr 2021 erschienene Einordnung des EuGH um. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Owen Mc Grath besprechen in dieser neuen Folge die relevanten Entscheidungen und beleuchten die gesamte Thematik der „Störer- und Täterhaftung“.
Der in der Folge erwähnte Kurzbeitrag findet sich im DFN-Infobrief Recht 7/2022.