Der EuGH hat am 12. Januar 2023 ein Urteil zum Umfang des Auskunftsrechts der betroffenen Person gefällt. In dieser Folge von „Weggeforscht“ berichten Johannes Müller und Klaus Palenberg über die Entscheidung, nach der ein Verantwortlicher sämtliche Dritte, an die er Daten weitergibt, konkret benennen muss. Wenn die betroffene Person das fordert, genügt es nicht, allein Kategorien von Empfängern zu benennen. Damit ergänzt diese Folge von „Weggeforscht“ die vorangegangene Folge vom 29. März 2023 um einen weiteren Aspekt des Auskunftsrechts.
Das Urteil im Volltext gibt es hier.