Anfang August hatte der EuGH eine Entscheidung zu einem litauischen Gesetz zu treffen, welches vorsah, dass Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes private Informationen preisgeben mussten. Auch in Deutschland hat das Urteil Auswirkungen. Daher besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Klaus Palenberg und Owen Mc Grath in dieser Folge, inwieweit diese Daten auf den Behördenseiten veröffentlicht werden durften. Bei dieser Frage ging es zum einen um die Grenzen zulässiger Datenverarbeitung und zum anderen um die Reichweite des Schutzes besonders sensibler personenbezogener Daten.
Der in der Folge erwähnte Beitrag im DFN-Infobrief Recht ist hier zu finden und das Urteil im Volltext hier.