Wer hätte das gedacht? Unvorhergesehener Erfolg der neuen Zusatzausbildung Law of the Digital Economy!
Mit formalen Zusagen von fünf Universitäten fingen wir an: Die neue Zusatzausbildung über Rechtsfragen des europäischen und internationalen Datenrechts nahm 2024 langsam Fahrt auf. Schnell zeigte sich, dass wir mit mehr als 700 Anmeldungen und weiteren Anfragen aus dem ganzen Ausland an die Grenzen unserer Kapazitäten gestoßen sind.
Der Zeitpunkt war sehr gut: Die Europäische Kommission hatte gerade mit der KI-Verordnung den letzten Baustein ihrer neuen Datenpolitik verabschiedet. Erstmals konnte man die Konturen des europäischen Datenrechts sehen, vom Data Act über den DMA und DA bis hin zum Digital Services Act und dem Cybersecurity-Gesetz. In dieser außergewöhnlichen Situation beschlossen wir, eine europaweit einmalige Zusatzausbildung ins Leben zu rufen, die sich wissenschaftlich mit diesem neuen Datenraum und seinen Problemen und Chancen beschäftigt. Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Semester: Im ersten Semester wurde das europäische Medienrecht gelehrt, also noch die konventionellen Grundlagen des Urheberrechts, Lauterkeitsrechts und Datenschutzrechts, nun geht es im kommenden zweiten Semester zum eigentlichen europäischen Datenrecht über. Auch dort werden die zweistündigen Vorlesungen wieder per Zoom und per YouTube übertragen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass jeder, auch ausländische Interessent unabhängig von seinem Standort an den Vorlesungen teilnehmen kann. Die Vorlesungen werden ergänzt durch umfangreiche Skripte zum Datenrecht in englischer Sprache.
Gänzlich erstaunlich war für uns die hohe Zahl der Anmeldungen, nämlich über 700 Anmeldungen aus der ganzen Welt. Davon stammten 43% der Anmeldungen aus der internationalen Digitalwirtschaft, vertreten vor allem durch große Unternehmen wie Amazon, Google, Deutsche Bank oder BASF. 57% der Anmeldungen kamen aus dem eigentlichen universitären Sektor. Hier bildeten erstaunlicherweise die Münsteraner Studenten nicht das Hauptteam, sondern Studierende aus Georgien, Usbekistan, der Türkei oder aus Österreich. Alle Teilnehmer waren sehr engagiert und diskussionsfreudig, was vor allem auch den externen Referenten zugutekam. Eingebunden wurden zum Beispiel Vorträge von hochrangigen Mitgliedern des Europäischen Gerichtshofs, der Partneruniversitäten in Wien oder Lissabon oder Vertreter der Stakeholder (wie der Bitkom). Schnell bildeten die Studenten Gruppen, und tauschten sich zu den Inhalten und darüber hinaus gehend aus. Auch nahmen sie an Veranstaltungen vor Ort teil, zum Beispiel im November an der Staatlichen Universität in Tiflis (TSU) und 2025 an der TSUL Taschkent.
Zum Ende des Wintersemesters fand auch eine Open-Book-Klausur statt. So konnten durch Microsoft Forms die meisten Studierenden sehr schnell und unkompliziert ihr Wissen im Bereich des Informationsrechts prüfen. Im Sommer steht dann eine weitere Runde mit Kurzessays nach vorgegebenen oder von den Studierenden gewünschten Themen an.
Wir werden auf jeden Fall weitermachen. Die zweite Runde steht zur Anmeldung ab Juni offen. Wir haben bislang die ganze Ausbildung ohne finanzielle Sondermittel bestritten. In der zweiten Runde werden wir eine kleine Verwaltungsgebühr von 200 € von nicht-studentischen Teilnehmern erheben, die unsere Kosten für die Korrektur und die Ausstellung entsprechender Zeugnisse abdecken und mit denen wir auch unsere technischen Hilfsmittel und Lizenzen teilweise abdecken können. Die zweite Runde wird auf jeden Fall auch anerkannt für den Masterstudiengang Technologierecht in Georgien. Der Wunsch dort ist vor allem die Ausweitung des Kurses auf weitere kaukasische Partneruniversitäten. Wir sind gespannt, was die weitere Entwicklung noch bringt.