Law of the Digital Economy

Die Zusatzausbildung »Law of the Digital Economy« ist ein innovatives und englischsprachiges Bildungsangebot, das sich an Studierende und Praktiker aus der ganzen Welt richtet, die sich mit den rechtlichen Grundstrukturen der digitalen Wirtschaft auseinandersetzen möchten. In einer Zeit, in der digitale Technologien Unternehmen und Gesellschaften tiefgreifend verändern und die Regulierungsdichte dieser Lebensbereiche stetig zunimmt, ist ein Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalwirtschaft unverzichtbar. »Law of the Digital Economy« bereitet die Teilnehmenden optimal auf die rechtlichen Herausforderungen der Digitalwirtschaft vor und macht sie zu zertifizierten Experten in den Bereichen des IP-, Daten(schutz)- und KI-Rechts.

Wie ist die Zusatzausbildung strukturiert?

Die Zusatzausbildung besteht aus einem einjährigen Studium, das sich in die Vorlesungen European IP and Media Law im Wintersemester und European Data Law im Sommersemester zu jeweils zwei Semesterwochenstunden unterteilt. Am Ende des Wintersemesters müssen die Studierende eine Open-Book-Klausur zu denen in der Vorlesung European IP and Media Law vermittelten Inhalten schreiben. Im Sommersemester schreiben die Teilnehmenden ein juristisches Essay zu einem vorgegebenen Thema. Werden beide Prüfungen bestanden, erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das die erzielten Prüfungsergebnisse und die erworbenen Kenntnisse bescheinigt. Weder für die Teilnahme an den Vorlesungen noch an den Klausuren müssen die Studierenden vor Ort sein.

Welche Inhalte werden in der Zusatzausbildung vermittelt?

Die Zusatzausbildung deckt eine breite Palette von Themen ab, die für die digitale Wirtschaft relevant sind, darunter:

  • Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Rechtlicher Schutz von Software, Datenbanken und anderen digitalen Gütern;
  • Haftung und Verantwortlichkeit im Internet und auf sozialen Medien: Regulierung von Plattformen, Internet Providern und Content Providern;
  • Vertragsgestaltung in der Digitalwirtschaft: IT- und Softwareverträge;
  • Datenschutz und Datensicherheit: Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten und die Resilienz kritischer Infrastrukturen durch Cybersicherheitsrecht;
  • Datenwirtschaftsrecht: Die europaweite und branchenübergreifende Weitergabe und Nutzung von (Roh-)Daten durch den Data Act und weiteren sektorspezifische Regelungen;
  • Künstliche Intelligenz: Die Regulierung Künstlicher Intelligenz durch die KI-Verordnung der Europäischen Union

Wie sind die Vorlesungen strukturiert?  

Alle Vorlesungen werden via Zoom gestreamt und im Anschluss auf Youtube hochgeladen. Auf diese Weise ist sowohl eine dezentrale Teilnahme von überall auf der Welt als auch eine Teilnahme remote und „on the job“ möglich. Die Vorlesungen sind vollständig auf Englisch und werden von internationalen Experten aus Lissabon, Taschkent, Usbekistan und London gehalten. Hinzu kommen regelmäßige Q&A-Sessions und Gastvorträge zu einzelnen Themen. Über einen E-Mailverteiler erhalten die Studierenden wöchentlich Nachbereitungshinweise sowie Informationen zu den Vorlesungsmodulen und wichtigen Terminen.

An wen richtet sich die Zusatzausbildung?

Die Zusatzausbildung richtet sich an interessierte Studierende und praktizierende Juristen aus aller Welt, die ein fundiertes Verständnis für den Rechtsrahmen der Digitalwirtschaft entwickeln möchten, um auf dieser Grundlage Unternehmen der Digitalwirtschaft rechtlich beraten und durch die digitale Transformation begleiten zu können.

Mit welchen Kosten ist die Zusatzausbildung verbunden?

Die Teilnahme an der Zusatzausbildung ist kostenlos. Zur Nachbereitung der Vorlesungen wird den Teilnehmenden kostenlos ein vorlesungsbegleitendes Skript zur Verfügung gestellt.

Wo kann ich mich anmelden und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Anmeldephase beginnt am 1. Juli und endet am 30. September. Vorher sind keine Anmeldungen möglich. Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das Anmeldetool unter https://www.itm.nrw/seminare/zusatzausbildung-law-of-the-digital-economy/.

Die Teilnehmenden sollten über ein rechtliches Grundverständnis der in der Zusatzausbildung vermittelten Inhalte verfügen, das im Rahmen eines Studiums oder berufsbegleitend erworben wurde. Ebenso müssen Teilnehmende die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Nachweise werden nicht verlangt.

Wer organisiert die Zusatzausbildung?

Die Zusatzausbildung »Law of the Digital Economy« ist ein kostenloses und internationales Lehrangebot von Professor Dr. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster. Professor Hoeren vereint über 25 Jahre Erfahrung in Forschung und Lehre und hat im Jahr 1997 die Zusatzausbildung ITM ins Leben gerufen, die seitdem jährlich 50 – 100 Teilnehmende erfolgreich abschließen. Die Zusatzausbildung ITM wird ab Oktober 2024 durch die international ausgerichtete und zukunftsorientierte Zusatzausbildung »Law Of The Digital Economy« abgelöst. Gemeinsam mit Partnern aus Wien, London, Lissabon, Georgien und Usbekistan bringt Professor Hoeren den Teilnehmenden die rechtlichen Grundlagen der Digitalwirtschaft näher.

Gibt es weitere Infomaterialien? 

Eine englischsprachige Broschüre finden Sie hier. Informieren Sie sich für aktuelle Informationen zu den Vorlesungen, Veranstaltungen oder Seminaren bitte fortlaufend auf unserer Homepage http://www.itm.nrw.