Gewerblicher Rechtsschutz

Mit dieser Zusatzausbildung bietet die Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz, die an das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht angegliedert ist, eine einmalige Gelegenheit, zusätzliches juristisches Wissen im Patent-, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht zu erlangen. Das Angebot richtet sich an Studenten der Rechts- oder Naturwissenschaften, an Nebenfachstudenten sowie an Referendare und Praktiker, die auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes Kenntnisse aufbauen oder vertiefen möchten. Der Praxisbezug ist dabei garantiert – unsere Dozenten sind als Rechts- oder Patentanwälte aus ganz Deutschland selbst jeden Tag auf diesem Gebiet tätig. Die Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte, die in einem Zeitraum von zwei Semestern absolviert werden. Beginn der Ausbildung ist jeweils im Wintersemester, in der wir die Vorlesung „Gewerblicher Rechtsschutz“ anbieten. Die Veranstaltung vermittelt Grundkenntnisse im Patent-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht und endet mit einer zweistündigen Abschlussklausur. Derzeitiger Dozent ist Herr Dr. Jochen Bühling (Kanzlei Krieger Mes & Graf von der Groeben) aus Düsseldorf. Das Sommersemester dient der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse. Im Rahmen eines Seminars zu aktuellen Problemen des Gewerblichen Rechtsschutzes setzen sich die Teilnehmer in einer schriftlichen Arbeit intensiv mit einem einzelnen praxisrelevanten Thema auseinander. Die Ergebnisse präsentieren sie bei einer Blockveranstaltung im Laufe des Semesters. Angesichts der enorm gewachsenen Bedeutung des Gewerblichen Rechtsschutzes für in der Wirtschaft tätige Juristen bietet die Zusatzausbildung eine einmalige Chance, fundiertes Grundwissen im diesem Rechtsgebiet zu erlangen. Die Teilnehmer erlangen von ihren Dozenten sonst seltene Einblicke in deren Arbeitsalltag und sind damit bestens vorbereitet für eine spätere Tätigkeit im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Das Zertifikat, mit dessen Verleihung die Zusatzausbildung abschließt, bezeugt eine zusätzliche Qualifikation, die heutzutage wichtiger denn je ist, um sich auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen.

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Häufig gestellte Fragen zur Zusatzausbildung

  • 1. Wer kann an der Zusatzausbildung „Gewerblicher Rechtsschutz“ teilnehmen?

Teilnehmen können alle Studenten der Rechts- oder Naturwissenschaften sowie Nebenfachstudenten. Daneben sind auch Referendare und Praktiker herzlich eingeladen. Eine Immatrikulation an der Universität Münster ist nicht erforderlich. Juristische Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.

  • 2. Entstehen durch die Teilnahme Kosten?

Nein, die Teilnahme an der Zusatzausbildung „Gewerblicher Rechtsschutz“ ist kostenlos.

  • 3. Können die Leistungen im Rahmen der Zusatzausbildung für den universitären Schwerpunktbereich angerechnet werden?

Ja, eine Anrechnung der Klausur ist in den Schwerpunktbereichen 1, 3 und 5 möglich. Eine Anrechnung der Seminarleistung für den Schwerpunktbereich ist nicht möglich. Mit der Erlangung des Zertifikats kann somit zugleich ein Teil der universitären Schwerpunktprüfung absolviert werden.

  • 4. Muss man sich für die Zusatzausbildung anmelden? Wo kann ich diese machen?Für die im Rahmen der Zusatzausbildung angebotenen Vorlesungen ist eine allgemeinen Anmeldung nicht erforderlich. Jeder Interessierte kann an diesen teilnehmen. Allerdings bedarf es einer Anmeldung für die Abschlussklausur. Soll die Klausur sowohl im Rahmen eines Schwerpunktes als auch für die Zusatzausbildung angerechnet werden, bedarf es neben einer Anmeldung unter WILMA auch einer Anmeldung per Email an katharina.boerms@uni-muenster.de. Für alle, die die Klausurleistung ausschließlich im Rahmen der Zusatzausbildung erbringen wollen, reicht eine Anmeldung per Email an die vorstehende Adresse. Darüber hinaus bedarf es auch einer Anmeldung zu den Seminaren, die jeweils im Sommersemester eines Jahres stattfinden. Die Anmeldung erfolgt hier innerhalb eines Vorbesprechungstermins, womit eine Teilnahme der Interessierten an diesem Termin zwingend erforderlich ist. Der Termin für die Vorbesprechung wird frühzeitig auf der Homepage des ITM bekannt gegeben.“
  • 5. Muss das Seminar zwingend im Anschluss an die Vorlesung belegt werden?

Nein, dazwischen können noch weitere Semester liegen. Allerdings ist zumindest die Teilnahme an der Klausur Voraussetzung für die Anmeldung zum Seminar.

  • 6. Ist für den Erhalt des Zertifikats die Teilnahme gerade am „Seminar zum Gewerblichen Rechtsschutz“ zwingend erforderlich?

Ja, die Teilnahme an dem Seminar ist zwingende Voraussetzung.

  • 7. Kann mit der Seminarleistung im Gewerblichen Rechtsschutz zusätzlich die Seminarleistung für die Zusatzausbildung „ITM“ abgelegt werden?

Nein, für den Erwerb beider Zusatzzertifikate sind auch zwei Seminare zu belegen und zwei Arbeiten zu schreiben.

  • 8. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ansprechpartnerin ist die Verantwortliche für die Forschungsstelle Gewerblicher Rechtsschutz: Katharina Börms (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) Tel.: 0251 / 83 386 05; E-Mail: katharina.boerms@uni-muenster.de