Klages und der Dokumentarfilm

Herr Rechtsanwalt Christlieb Klages aus Berlin war Ende April zu Gast am ITM und gab einen fulminanten Eindruck in seine anwaltlichen Aktivitäten für den Dokumentarfilm in Deutschland. Als Vertragsanwalt der AG Dok hat er schon seit Jahren Filmemacher juristisch beraten und den Verband vor Gericht und bei Tarifgesprächen mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vertreten. In der Vorlesung vor etwa 40 Studierenden zeigte er auf, wie der Dokumentarfilm im Urheberrechtsgesetz verankert ist und welche Schranken für solche Filme typischerweise eine Rolle spielen. Er erwähnte vor allem die Zitatfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung nach § 50 UrhG. Schließlich kam er auch auf die aktuelle Rechtsprechung zum Recht am eigenen Bild zu sprechen.

Der Vortrag fand im Rahmen der Abschiedsvorlesung Urheberrecht statt, nach mehr als 30 Jahren wird die weitere Lehre im Urheberrecht am ITM eingestellt. Im Mai und Juni werden dann noch weitere Freunde des ITM zu Abschiedsvorträgen kommen, etwa aus der Musikwissenschaft, aus Georgien und aus Brasilien.