In a new episode of the ITM Podcast, Prof. Dr. Thomas Hoeren presents ten general considerations on the topic of drafting software contracts in Germany. The Podcast is in englisch.
Kategorie-Archive: Podcast IT-Recht
Die erste Folge des Podcasts zum IT-Recht behandelt den straf- und zivilrechtlichen Ideenschutz im Zusammenhang mit IT-Produkten. Dabei werden insbesondere Schutzbereich und Schranken der §§ 17, 18 UWG und der kürzlich verabschiedeten EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen dargestellt sowie die inhaltlichen Anforderungen an vertragliche Geheimhaltungsvereinbarungen erläutert. Download
In der zweiten Folge des Podcasts zum IT-Recht setzt sich Prof. Hoeren mit dem gesetzlichen Schutz der fertig entwickelten Software auseinander. Neben den Schutzregimen des Patent-, Marken- und Designrechts werden die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Software sowie die rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen behandelt. Download
Im Rahmen der dritten Folge des Podcasts zum IT-Recht geht Prof. Hoeren den Anforderungen an einen rechtssicheren Vertrieb der Software nach. Dabei erläutert er, was bei der vertraglichen Einräumung von Nutzungsrechten zu beachten ist und was aus dem Fehlen entsprechender Vereinbarungen folgt. Thematisiert werden dabei unter anderem die Besonderheiten der Softwareentwicklung in Arbeits- oder Dienstverhältnissen […]
In der vierten Folge des Podcasts zum IT-Recht werden Aufbau und inhaltliche Gestaltung des Softwareüberlassungsvertrags besprochen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Bestimmung der Rechtsnatur des Vertrags sowie der rechtlichen Bewertung typischerweise einbezogener Nutzungsbeschränkungsklauseln. Download
In der fünften Folge des Podcasts zum IT-Recht geht Prof. Hoeren auf Nebenleistungspflichten, das Recht der Leistungsstörung sowie Rechtswahl- und Gerichtsstandklauseln eines Softwareüberlassungsvertrags ein. Im Rahmen des Gewährleistungsrechts werden insbesondere die Probleme bei der Feststellung, ob ein Mangel nach § 434 Abs. 1 BGB vorliegt, sowie die Möglichkeit von Haftungsbeschränkungen mittels AGB näher besprochen. Download