Kultur als Flatrate – das Thema ist nicht unbedingt neu, praktische Umsetzungen gibt es jedoch noch nicht. Das hängt mit vielen offenen Fragen zusammen. Was wird alles unter „Kultur“ zusammengefasst? Wie wird das ganze praktisch umgesetzt und wie werden alle Tauschgeschäfte überwacht, damit diese zur Vergütung des Künstlers genutzt werden können? Neben diesen Problemen stehen auch viele rechtliche Fragen. In welcher Art und Weise müsste das Urheberrechtsgesetz angepasst werden und inwieweit sind grundgesetzliche Regelungen zum Eigentum zu beachten? Christoph Golla versucht im Gespräch mit Ricarda Kroll, Mitarbeiterin am ITM in Münster, einige der Fragen zu klären.