Immer häufiger gerät Google mit seinen neuen „technischen Errungenschaften” in juristische Streitigkeiten. Zuletzt ergingen zwei Urteile des Landegerichts Hamburg gegen das Unternehmen in Sachen Google-Bildersuche, in denen das Gericht Google Deutschland verboten hat, Bilder als Thumbnails in der Suchergebnisliste aufzuführen. In einem Parallelverfahren urteilte das Gericht zugleich gegen die Deutsche Telekom, Hansenet und Freenet, die als Provider auf ihren Websites eine Schnittstelle zur Google-Bildersuche zur Verfügung stellen. Der Betreiber der weltweit bekanntesten Internetsuchmaschine hat Berufung gegen die Entscheidungen eingelegt und bestreitet die geltend gemachten Urheberrechtsverletzungen. Was sind jedoch die Hintergründe dieser Entscheidungen? Ist in der Google-Bildersuche tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung zu sehen? Oder hat das Unternehmen Google vielleicht doch die besseren Argumente auf seiner Seite? Antworten auf diese Fragen hat Eva Schröder im Gespräch mit Hannes Obex, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM, gefunden.