Mit 0 Euro oder 99 Cent angepriesen, entpuppen sich so genannte Billig-Flüge oft als teurer Spaß, denn kurz vor Abschluss der Buchung rechnen die Fluggesellschaften noch mal kräftig drauf – Steuern, Gebühren oder eigentlich selbstverständliche Zusatzleistungen wie das Einchecken am Flughafen oder die Gepäckaufgabe schlagen da schnell in einer Höhe zu Buche, die mit „billig” nichts mehr zu tun hat. Geht es nach dem Willen des EU-Parlaments, ist damit
zukünftig Schluss. Eine neue Verordnung, die die Parlamentarier in dieser Woche in Straßburg beschlossen haben, sieht vor, dass Fluggesellschaften und Reiseanbieter nicht mehr nur mit Netto-Preisen und Aufschlägen in Fußnoten werben, sondern künftig nur noch vollständige Endpreise angeben dürfen. Wonach sich die rechtliche Zu- bzw. Unzulässigkeit dieser Werbung richtet, wie die Anzeigen der Fluganbieter zukünftig auszusehen haben, und welche Anforderungen speziell das deutsche Recht an Werbung stellt, erklärt im Gespräch mit Jana Semrau Alexander Pelster, Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster.