Ein bizarres Gerichtsverfahren ging am 24.April diesen Jahres in die nächste Runde: das Unternehmen Blizzard, Hersteller des Online-Spiels „World of Warcraft” (WoW), verklagt Donnelly, den Hersteller eines „World of Warcraft”-Roboters. Donnelly verdiente Millionen dadurch, dass er Spielern durch den Einsatz des computergesteuerten Cheatbots namens „Glider” das Spielen abnahm und ihnen dadurch zu neuen Höchstleistungen in der Online-Welt verhalf. Hiergegen setzt sich Blizzard aus gutem Grund zur Wehr: der Hersteller von WoW beklagt einen Eingriff in die Spielbalance, Frustrationserscheinungen bei den Spielern sowie immense finanzielle Einbuße aufgrund des Verlusts von Abonnementgebühren. Dem von Blizzard geltend gemachten Vorwurf der Urheberrechtsverletzung durch den Hersteller des Cheatbots sowie den weiteren juristischen Besonderheiten dieses Verfahrens geht Eva Schröder im Gespräch mit Hendrik Wieduwilt, wissenschaftlicher Mitarbeiter der jur. Fakultät in Hamburg, auf den Grund.