Access-Provider sind nach den neusten Entscheidungen der Landgerichte Kiel, Frankfurt a.M. und Düsseldorf zivilrechtlich nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu rechtswidrigen Porno-Seiten zu sperren. Sind damit die Provider im Hinblick auf rechtswidrige Informationen im Internet endlich aus dem Schneider? Und wie verhalten sich die Urteile zu den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen aus dem Jahre 2002? Zu den Hintergründen dieser als „Schlammschlacht in der Erotikbranche” bekannt gewordenen Verfahren stand Rechtsassessor Kai Welp, Mitarbeiter am ITM, Eva Schröder als Gesprächspartner zur Verfügung.