Am 01.01.2008 ist das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten – doch nicht ganz ohne Gegenwehr. Schon am 31.12. lag eine Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag im Briefkasten des Bundesverfassungsgericht, weitere Verfassungsbeschwerden werden folgen. Insgesamt handelt es sich mit über 30.000 Beschwerdeführern um die größte Verfassungsbeschwerde der deutschen Geschichte. Einer der Hauptakteure ist Dr. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der auch schon zu diesem Thema promovierte. Zu den Aussichten der Verfassungsbeschwerde stand er Laura Dierking Rede und Antwort. Dabei erläuterte er die Möglichkeiten des Gerichts angesichts der Besonderheit, dass es sich bei der zugrundeliegenden Richtlinie um einen europäischen Rechtsakt handelt.