Mit einer großen Kampagne warb McDonalds in Österreich für den „Big Kebab Burger“. Griffige Slogans in türkisch-deutsch, Baseballcaps und Goldkettchen priesen das Fast-Food-Gericht an – sehr zum Ärger des Komikerduos Erkan und Stefan, das sich in seinen Rechten verletzt sah und klagte. Doch wie weit kann das Recht am eigenen Bild oder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gehen? Ist ein Image rechtlich geschützt? Wie lässt sich gegen eine ungewollte Werbung vorgehen? Anselm Rodenhausen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM versucht sich mit mir in „kanak sprak“ und erläutert das Urteil aus München.