Hinweisgeberschutzgesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz hat den Anspruch Beschäftigte, die Missstände in Unternehmen wahrnehmen und melden möchten, umfassend zu schützen. Dazu sollen Meldestellen eingerichtet werden und der Hinweisgeber anonym bleiben. Wer Meldestellen einzurichten hat und ob der Schutz von Hinweisgebern gelingen kann, das besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Marc-Philipp Geiselmann in dieser Folge.

Für weiterführende Informationen sei auf den Infobrief vom September 2024 verwiesen.