Geschmacksmuster auf dem Vormarsch- Aktuelles zum Geschmacksmusterrecht aus der Praxis

Diese ist als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz bei der JONAS Rechtsanwaltschaft mbH in Köln tätig und berät seit 2006 nationale und internationale Unternehmen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts. Ihre Schwerpunkte liegen auf der Verfolgung von Produktnachahmung auf Grundlage des Geschmacksmusterrechts, des Markenrechts und des UWG.

Zunächst fasste Frau Held die aktuellen Entwicklungen des Geschmacksmusterrechtes zusammen. Das europäische Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht besteht seit 10 Jahren, insgesamt sind über 70.000 Geschmacksmuster eingetragen worden. In Deutschland wird 2014 eine Modernisierung des Geschmacksmusterrechtes eintreten. Zum einen wird der Begriff des „eingetragenen Designs“ an die Stelle des „Geschmackmusters“ treten, zum anderen wird mit der Modernisierung ein Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA eingeführt werden. Damit wird die Angleichung an das internationale Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht angestrebt; es soll auch dem Interesse der Allgemeinheit dahingehend dienen, dass nichtige Muster tatsächlich aus dem Verzeichnis gelöscht werden.

Im Rahmen ihres Vortrages erklärte die Referentin, dass durch das Geschmacksmusterrecht sowohl das Produkt selbst als auch seine Verpackung geschützt werden können. Anschließend erläuterte sie den Unterschied zwischen der Absicherung durch Geschmacksmusterrecht und Markenrecht bzw. UWG und die unterschiedlichen Voraussetzungen. Insgesamt kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, zu welchem Schutz geraten wird. Allerdings ist es ideal, ein Produkt durch alle zur Verfügung stehenden Schutzrechte zu schützen.

Frau Held ging sowohl auf einige Fälle aus ihrer Anwaltspraxis als auch auf die jüngste Rechtsprechung zu dem Thema ein und beleuchtete letztere teilweise kritisch. Sie thematisierte unter anderem die Schwierigkeit, einen Beurteilungsmaßstab für die Verletzung von Geschmacksmusterrechten zu finden.

Anschließend konnten in einer Fragerunde und bei einem gemütlichen Umtrunk offen gebliebene Frage geklärt und über das Thema diskutiert werden.

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