Am 19.01.2016 trafen Herr Dr. Andreas Christians, Ministerialdirigent und Leiter der Abteilung Öffentliches Recht und Privatrecht (vorne, 5. v. links) zusammen mit den weiteren Vertretern des Justizministeriums NRW, Herrn RiOLG Dr. Götz (vorne, 4. v. links), Herrn RiLG Liepin (vorne, 6. v. links) sowie Frau Schmitz (vorne, 3. v. rechts) am ITM ein.
Zwischen Herrn Prof. Dr. Hoeren, weiteren InstitutsmitarbeiterInnen der Projekte „ABIDA“ und „DFN“ (https://www.dfn.de/) und Vertretern des Justizministeriums NRW fand ein reger Austausch über die inhaltlichen Schnittmengen der beiden am ITM ansässigen Projekte mit des Justizministeriums NRW statt. Unter dem Stichwort „Braucht unser Recht ein Update?“ untersucht das Projekt „Digitaler Neustart“, inwieweit das BGB als zentrale Rechtsgrundlage für privatrechtliche Verhältnisse den Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung noch gewachsen ist. Zunächst werden Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen der Digitalisierung aus der Perspektive der Betroffenen gesammelt, mithilfe dessen dann Regelungslücken und Ansätze für gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der vorhandenen zivilrechtlichen Regelungen erarbeitet werden sollen. Inhaltlich ergeben sich dabei zahlreiche gemeinsame Fragestellungen mit den genannten Projekten am ITM. Im Fokus der Diskussionen standen dabei beispielsweise Themen wie „Daten in der Insolvenz“, das „Recht auf Vergessenwerden“ sowie „Gewährleistung beim Erwerb digitaler Güter“, die bereits im Rahmen von „ABIDA“ untersucht wurden.
Beide Seiten empfanden den Austausch als gelungen und freuen sich in Zukunft auf weitere, ergiebige Kommunikation und erfolgreiche Zusammenarbeit. An dieser Stelle wird nochmals auf den Internetauftritt www.digitaler-neustart.de hingewiesen, der sämtliche BürgerInnen zu einer Beteiligung an Umfragen und Diskussionen zu der Thematik aufruft.