Geschichte des Informationsrechts

Die technische Entwicklung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung, die ihre Anfänge in den fünfziger und sechziger Jahren genommen hat, und das Voranschreiten der Computertechnologie in den folgenden Jahrzehnten haben eine Reihe neuer juristischer Fragestellungen aufgeworfen. Daraus hat sich ein eigenständiges Rechtsgebiet, das Informationsrecht, entwickelt. Das Projekt „Geschichte des Informationsrechts“ zeichnet die Entwicklung dieses Rechtsgebiets nach und untersucht sie rechts- und wissenschaftsgeschichtlich.
Von Beginn an war unklar, wie eine eigene rechtswissenschaftliche Disziplin, die die neuen Probleme aufgreift, von anderen Disziplinen wissenschaftstheoretisch abzugrenzen sein sollte. Über die dogmatische Einordnung des Informationsrechts und das methodische Vorgehen für diese Einordnung wird bis in die heutige Zeit diskutiert. Im Rahmen des Projektes findet einerseits eine Auseinandersetzung mit nationaler und internationaler Literatur aus den unterschiedlichen Jahrzehnten statt. Andererseits erfolgt ein Austausch mit Wissenschaftlern, die entweder von Beginn an im Bereich der Rechts- und Verwaltungsinformatik und des Datenschutzes die Entwicklung vorangetrieben haben, oder mit solchen, die sich mit neueren Bereichen des Informationsrechts auseinandersetzen.

Über den Blick in die Vergangenheit hinaus beschäftigt sich das Projekt auch mit Zukunftsperspektiven des Informationsrechts.