Konzept

Der Gewerbliche Rechtsschutz ist Dreh- und Angelpunkt einer innovativen, dynamischen Wirtschaft: Patente und Gebrauchsmuster geben ihrem Inhaber ein Recht auf ausschließliche Nutzung einer Erfindung und sichern den Lohn für aufwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Nicht selten sind sie notwendige Voraussetzung dafür, dass eine technische Innovation überhaupt in ein marktfähiges Produkt umgesetzt werden kann. Geschmacksmuster gewähren Sondernutzungsrechte für neue Produktgestaltungen. Marken und geschäftliche Bezeichnungen schließlich können ihre Identifizierungsfunktion nur erfüllen, wenn sie effektiven Schutz gegen verwechslungsträchtige Benutzung durch Dritte bieten. Hochaktuelle Entwicklungen, wie etwa die Diskussion um den Patentschutz von Software und die Bedeutung des Markenschutzes für Internet-Domains belegen die enge Verwandtschaft zwischen dem vergleichsweise jungen Informationsrecht und dem traditionellen Gewerblichen Rechtsschutz.

Diese Erkenntnisse sowie die Tatsache, dass der Immaterialgüterschutz gemessen an seiner praktischen Bedeutung in Forschung und Lehre ein Schattendasein fristet, führten im Sommersemester 1998 zur Einrichtung der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz. Die Forschungsstelle ist dem ITM räumlich und organisatorisch angegliedert. Ihr Direktor ist Herr Prof. Dr. Thomas Hoeren, der die Arbeit auch inhaltlich betreut. Die Forschungsstelle versteht sich in besonderer Weise als Bindeglied zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Sie initiiert Vortragsveranstaltungen und informiert die Mitglieder ihres Fördervereins per „NewsLetter“ über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Über diese ständige Tätigkeit hinaus widmet sich die Forschungstelle ausgewählten Fragen der Gewerblichen Rechtsschutzes mit wissenschaftlicher Zielsetzung. Zuletzt wurde im Auftrag des Wissenschaftsministeriums NRW und in Kooperation mit diesem das Projekt „Erfindungen an Hochschulen“ durchgeführt. Ergebnisse sind in der Schrift „Hochschulen und Patente“ veröffentlicht. Besonderes Anliegen der Forschungsstelle ist, angehenden Juristen, aber auch Studierenden der naturwissenschaftlichen Fachbereiche sowie Praktikern eine Einführung in Grundbegriffe und Strukturen des Gewerblichen Rechtsschutzes zu geben.

Die Zusatzausbildung, die in ihrer Konzeption bislang einmalig ist in Deutschland, wird von erfahrenen Praktikern durchgeführt und gliedert sich in einen Vorlesungsabschnitt und ein darauffolgendes Seminar zur Vertiefung von Spezialfragen. Das ITM hat in Kooperation mit PROvendis und mit freundlichen finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung eine virtuelle Fortbildung zu Patenten an Hochschulen entwickelt. Diese Fortbildung ist als Dauerangebot konzipiert. Der Aufwand beträgt ca. 30 bis 40 Stunden. Zum Abschluss haben die Teilnehmer die Möglichkeit eine Onlineprüfung abzulegen und so ein gemeinsam von PROvendis und vom ITM ausgestelltes Zertifikat zu erhalten. Weitere Informationen sind unter http://www.patentfuehrerschein.de verfügbar.

Kontakt

Yannick Buchholz
Institut für Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht (ITM)
Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz
Leonardo-Campus 9
Raum 110.112
48149 Münster

Tel: 0251-83 386 05
Fax: 0251 / 83 386 01
fsgwrs@uni-muenster.de