Die Schrankenbestimmung des § 52 a UrhG ermöglicht es, Materialien für den Unterricht an Hochschulen zum Online-Abruf bereitzustellen. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel soll so gefördert werden. Über die Praxistauglichkeit dieser Vorschrift und die Auswirkungen des Urteils des OLG Stuttgart vom 4. April 2012 (Az.: 4 U 171/11) spricht Julia Ariella Bilek mit Julian Fischer.
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