Beim Cloud Computing werden u.a. IT-Ressourcen über das Internet zur Verfügung gestellt. Da immer mehr Unternehmen und auch die öffentliche Verwaltung diese Technologie nutzen, stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen. Die Studentenvorträge beschäftigten sich insbesondere mit den datenschutzrechtlichen Herausforderungen sowie Fragen des Urheber-, Vertrags- und Insolvenzrechts beim Cloud Computing. Sie fanden in den von der Universität Mannheim freundlicherweise zur Verfügung gestellten Räumen im Mannheimer Schloss statt.
Die Kooperation mit den Schweizer Juristen ermöglichte in den Diskussionen nach den einzelnen Vorträgen eine rechtsvergleichende Betrachtung, bei der die großen Gemeinsamkeiten des deutschen und schweizerischen Rechts erkennbar wurden. Dies wurde insbesondere im Vergleich mit dem U.S.-amerikanischen Recht deutlich, das ebenfalls Gegenstand von zwei Vorträgen war. Besonders bereichernd an der Zusammenarbeit mit den Schweizer Studenten war die Perspektive eines Nicht-EU-Landes kennenzulernen. Das gemeinsame Abendessen am Ende des ersten Seminartages gab Raum für zahlreiche interessante Gespräche und Diskussionen mit den Züricher Studenten.
Einen Einblick in die Praxis lieferte am zweiten Seminartrag Dr. Kristof Schneider von SAP, der die besonderen Herausforderungen des Cloud Computing aus Sicht eines Anbieters erläuterte. Die zahlreichen Fragen der Studenten an den SAP-Mitarbeiter bezogen sich vor allem darauf, wie SAP den Problemen des Datenschutzes und der Datensicherheit beim Cloud-Computing begegnet.
Einen sehr gelungenen Abschluss stellte die lebendige Schlossführung durch den Studiendekan der juristischen Fakultät der Universität Mannheim Prof. Dr. Brand dar, der selbst in Münster studiert, promoviert und habilitiert hat.