Der EuGH hat am 27. Oktober 2022 ein Urteil zur Reichweite des Anspruch auf Löschen gefällt. In dieser neuen Folge berichten die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Klaus Palenberg über die Entscheidung, dass jeder Verantwortliche dieses Begehren an sämtliche andere Verantwortliche weiterzugeben hat. Dies gilt nicht nur für diejenigen, an die er die Daten weitergegeben hat, sondern auch für diejenigen, von denen er die Daten vormals selbst erhalten hat. In diesem Zusammenhang wird auch ein kurzer Überblick über das Betroffenenrecht nach Art. 17 DSGVO im Ganzen gegeben.
Der zu der Folge passende Infobrief ist hier zu finden (DFN-Infobrief Recht 01/2023 ab Seite 9) und das Urteil im Volltext hier.