J!Cast 45 Contergan, Esra und die Kunstfreiheit

Nach
einjährigem Rechtsstreit konnte in der ARD der
Zweiteiler zum Contergan-Skandal der 60er Jahre nun doch
ercheinen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies am Ende
zugelassen und damit das Verfahren im einstweiligen
Rechtsschutz beendet. Eine endgültige Entscheidung
steht aber noch aus. Inhaltlich geht es um die Frage, inwieweit
ein Spielfilm als Kunstform Persönlichkeitsrechte
verletzt, weil einerseits die reale Geschichte zum Vorbild
genommen wurde, man sich andererseits aber – insbesondere im
privaten, emotionalen Bereich der Fiktion bedient hat. Vor
kurzem hat sich das Verfassungsgericht schon einmal mit dieser
Frage befasst: im Zusammenhang mit dem Roman “Esra” von Maxim
Biller, der letztlich verboten wurde. Was die Besonderheit der
verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit
gegenüber dem Persönlichkeitsrecht
ausmacht, inwieweit sie sich von sonstigen Mediengrundrechten
wie etwa der Presse- oder Meinungsfreiheit unterscheidet und
was die Entscheidungen für Autoren, Filmemacher und
andere Kunstschaffende bedeutet, hat Dr. Tobias Gostomzyk mit
mir aufgeklärt. Herr Dr. Gostomzyk ist Rechtsanwalt
und Journalist aus Hannover und wurde schon vom BGH in der
Entscheidung zu “Esra” zitiert.