Seit dem
20.09.2006 gibt es einen Entwurf zu einem
Strafrechtsänderungsgesetz, das Neuerungen im
Bereich der Computerkriminalität
berücksichtigt. Damit soll es etwa Hackern an den
Kragen gehen, die bislang noch als sog. “White-Hats” laut
Gesetzesbegründung von Strafen verschont bleiben
sollen. Auch soll bereits der Besitz von sog. “Hacker-Tools”
künftig strafbar sein. Doch was genau sind
eigentlich “Hacker-Tools”? Und inwieweit stellt die neue
Strafbarkeit des Hackings tatsächlich eine Neuerung
dar? Bringen uns die Vorschriften weiter oder
schießt uns der Gesetzgeber ein wirtschaftliches
Eigentor? Zum umstrittenen Gesetzesentwurf steht Kai Welp,
wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM und Verfasser einer
Stellungnahme zum Gesetz Rede und Antwort.