Einblick in die Praxis datenschutzrechtlicher Auskunftsansprüche

Spitz berichtete von seinem 2009 initiierten Rechtsstreit, durch welchen er die Herausgabe seiner vom Telekommunikationsanbieter gespeicherten Vorratsdaten erwirkte. Anhand dieser Daten machte er deutlich, welche umfassenden Schlüsse daraus auf sein Leben gezogen werden können. Die Erklärung der Verfassungswidrigkeit der deutschen Vorschriften sowie die vor wenigen Monaten erfolgte Nichtigkeitserklärung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bewertete Spitz deshalb als wertvolle Entscheidungen zur Stärkung der Bürgerrechte.

Große Datenbanken mit personenbezogenen Daten existieren jedoch nicht nur im Telekommunikationssektor. Spitz berichtete den rund 100 anwesenden Studenten, dass er in einem jüngeren Experiment auch bei Behörden, Krankenkassen, Fluggesellschaften und der Bahn um Auskunft über seine Daten gebeten hat. Dabei habe er interessante Erfahrungen gemacht. So sei die Inanspruchnahme des gesetzlich garantierten Auskunftsanspruchs oft mit einigen Erschwernissen verbunden gewesen. Zudem kamen erstaunliche Datensätze zutage. „Dass nach rund 18 Jahren noch eine Information über einen kleinen harmlosen Unfall, den ich als Schulkind erlitten habe, bei meiner Krankenversicherung gespeichert ist, wirft bei mir die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf“, so Spitz.

Die Studenten nutzten im Anschluss an den Vortrag die Gelegenheit, mit kritischen Anmerkungen eine intensive Diskussion mit dem VortragSpitz3aVortragenden zu starten. So wurde beispielsweise die Frage aufgeworfen, ob ein strengeres Datenschutzgesetz nicht zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen würde und man sich deshalb besser mit den Datensammelpraktiken arrangieren solle. Auch wurden verschiedene Vorschläge diskutiert, wie man die Sicherheit bestehender Datensätze erhöhen kann. Insgesamt entwickelte sich eine Gesprächsrunde, aus der sowohl der Vortragende als auch die Studenten sicherlich einige interessante Denkanstöße mitnehmen konnten.