Auch in diesem Jahr gab es wieder allen Grund zum Feiern. So wurden am Freitag, den 19. Januar 2018 die Zertifikate für die erfolgreiche Absolvierung der Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie für die Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz überreicht. Anlässlich der feierlichen Verleihung war Herr Prof. Dr. Bühling zu Gast, der als besonderen Höhepunkt einen Festvortrag zum Thema „Gewerblicher Rechtsschutz und Autonomes Fahren – Neue Herausforderungen in modernen Zeiten“ hielt.
Herr Prof. Dr. Bühling ist nun schon seit einigen Jahren Lehrbeauftragter an der Uni Münster und erhielt im April 2017 für sein stetiges Engagement in der Vorlesung “Gewerblicher Rechtsschutz“ die Honorarprofessur. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Kanzlei Krieger Mes & Graf v. der Groeben in Düsseldorf liegt auf gerichtlichen Streitigkeiten im Patent- und Markenrecht sowie der außergerichtlichen Beratung der Mandanten zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem im Hinblick auf die Verletzung von Schutzrechten, Schutzrechtsstrategien oder Lizenzverhandlungen. Auch in der Mediation ist er als Parteivertreter und als Mediator tätig gewesen.
Zu Beginn seines Vortrags nahm Herr Prof. Bühling Bezug auf ein Zitat, wonach eine neue technische Revolution unser zukünftiges Leben wahrscheinlich grundlegend verändern wird. Das Autonome Fahren sei damit nur noch eine Frage der Zeit. Neben den technischen Schwierigkeiten stellen aber insbesondere rechtliche Fragen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes eine große Herausforderung dar. Als Einführung begann Prof. Bühling mit einem historischen Überblick über die Entstehung und Entwicklung des Automobils. Sodann wurden die verschiedenen Automatisierungsgrade erläutert. So gibt es zwischen dem Fahrzeug, das ausschließlich vom Fahrer geführt wird, und dem fahrerlos fahrenden Auto mehrere verschiedene Stadien der Automatisierung. Herr Prof. Bühling wies anschließend jedoch darauf hin, dass nach Art. 8 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr jedes Fahrzeug einen Führer haben muss. Zur Einführung des Autonomen Fahrens wird also eine Überarbeitung der derzeitigen Rechtslage erforderlich sein. Aber auch die Interessen und tangierten Schutzrechte der unterschiedlichen Beteiligten, vom Automobilhersteller bis zum Nutzer, müssen dabei berücksichtigt werden. So sind vor allem Urheberrechte, Patente, Marken und Gebrauchsmuster in Einklang zu bringen. Den Schwerpunkt seines Vortrags legte Herr Prof. Bühling im Anschluss auf die besonderen Anforderungen des Autonomen Fahrens und dessen Auswirkungen auf gewerbliche Schutzrechte. Hier führte er zum Beispiel die Sicherung eigener Entwicklungen und die Kontrolle des Zugangs als notwendige Maßnahmen an. Zum Abschluss entwickelte er eigene Lösungskonzepte, die unter anderem einen Verzicht auf Patente oder eine freie Nutzung dieser vorsehen.
Im Anschluss an den Vortrag erfolgte die Zertifikatsverleihung durch Prof. Hoeren und Prof. Bühling. Im Rahmen der Verleihung wurde zudem Herr Dr. Corin Gittinger für seine herausragende Dissertation zum Thema „Die Grenzbeschlagnahme nach der Verordnung (EU) 608/2013 und die Rechtsstellung des Betroffenen“ mit dem Förderpreis der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet. Außerdem wurde Herr Nils Voskort für die beste Seminararbeit des Jahrgangs geehrt.
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Sektempfang, bei dem die Preisträger, die Absolventen und alle Teilnehmer die Gelegenheit hatten, auf ihre Auszeichnungen anzustoßen und sich über das anregende Vortragsthema auszutauschen.