J!Cast 58 Medienrechte für Hartplatzhelden

Die „Hartplatzhelden“ betreiben eine Art Youtube für Amateurfussballer – Videos mit den aufregendsten Szenen vom Fußballplatz nebenan können hier hochgeladen und bewertet werden. – Noch, denn der Württembergische Landesverband des DFB hat vor dem LG Stuttgart hiergegen ein Unterlassungsurteil erwirkt, das allerdings nicht rechtskräftig ist – es wird eine Berufung geben. Dabei stützt sich der Verband auf seine Veranstalterrechte. Doch was genau hat es damit eigentlich auf sich? Und wer ist überhaupt Veranstalter? Natürlich sind diese Fragen nicht ganz neu und dort, wo es um das ganz große Geld geht auch schon ausgefochten. Neben vielen Antworten und Einblicken in das Sportrecht erläutert mein Gast, der Basketball spielende Rechtsanwalt Dr. Martin Schimke, Partner in der Kanzlei Bird & Bird Düsseldorf, wie die EU-Kommission die großen Ligen bereits gemaßregelt hat. Neben den rein wirtschaftlichen Interessen werfen wir auch einen Blick auf Gegengewichte wie die Rundfunk- oder Informationsfreiheit und vermuten, dass Veranstalterrechte in Zukunft auch für den Hobbyfilmer eine nicht unbedeutende Rolle spielen werden.