Das ITM lädt ein zur nächsten Vortragsveranstaltung

Ziel des Vortrags soll die Prüfung sein, ob es ökonomisch sinnvoll und juristisch zulässig ist, personenbezogene Daten oder die Verfügungsrechte daran als „Eigentum“ zu klassifizieren. Das würde die Struktur der Berechtigungen im Hinblick auf personenbezogene Daten zugunsten der Person verstärken, auf die sich die Daten beziehen. Die Klassifikation personenbezogener Daten als „Eigentum“ stößt jedoch auf Schwierigkeiten, weil die deutsche Rechtsordnung insoweit dem Römischen Recht folgt und nur Eigentum an körperlichen Gütern sowie bestimmten unkörperlichen Gütern anerkennt. Der Referent versucht nachzuweisen, dass es dennoch theoretisch möglich ist, Eigentum im Hinblick auf personenbezogene Daten zu begründen und die bisherige Schadenersatzpflicht („liability rule“) bei Missbrauch personenbezogener Daten durch eine Eigentumsregelung („property rule“) abzulösen.

Nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe -Universität Frankfurt am Main im Jahr 1963 promovierte Prof. Kilian im Jahr 1966. Nach erfolgreicher Habilitation im Jahr 1973 erhielt er die Lehrbefugnis für die Fächer Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Rechtstheorie und Rechtsinformatik und folgte im Jahr 1974 einem Ruf der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Nachdem er in den Jahren 1975/76 das Amt des Dekans der rechtswissenschaftlichen Fakultät bekleidete, leitete er von 1978 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2007 das von ihm gegründete Institut für Rechtsinformatik. Zwischen 1974 und 1991 war Prof. Kilian als Präsident der Gesellschaft für Rechts- und Verwaltungsinformatik (GRVI) tätig, seit 1997 zudem als Präsident der Vereinigung europäischer Rechtsinformatikinstitute (FIRILITE).

Wir würden uns sehr freuen, Sie zu dieser Vortragsveranstaltung begrüßen zu dürfen!