BGH entscheidet zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete. Thomas Hoeren schreibt in seiner Anmerkung zum Urteil des BGH die Entscheidung sei eines der schönsten Urteile des BGH in Sachen Urhebervertragsrecht. In klaren Worten werde die Abgrenzung des Vertragsrechts zur Einräumung von Nutzungsrechten zu der rein faktischen Einwilligung skizziert. Ausgangspunkt dafür seien die ewigen Streitigkeiten seit einigen Jahren über die urheberrechtliche Zulässigkeit von Fototapeten.
Zum Urteil nebst Anmerkung: https://lnkd.in/dAkAysHV