Zu Gast war Herr Eckert Fries (sen.), der als Kläger maßgeblich an der viel beachteten Entscheidung des BGH in Sachen „Wetterführungspläne I + II“ (MMR 2002, S. 99 ff.) beteiligt gewesen war. Diese Entscheidung war nicht nur aus verfahrensrechtlicher Sicht eine Besonderheit (Herr Fries kassierte ein Versäumnisurteil, da er ohne anwaltliche Vertretung zur Verhandlung erschien), sondern befasste sich mit der aus rechtlicher Sicht höchst umstrittenen Frage der Arbeitnehmervergütung beim Zusammentreffen urheberrechtlichen und patentrechtlichen Schutzes für Computerprogramme.
Auf unterhaltsame Weise vermochte es Herr Fries, den zahlreich erschienen Gästen über die vielfältigen rechtlichen Zusammenhänge der Entscheidung zu berichten und den Zuhörern einen tiefen Einblick in den Verfahrensablauf aus der Sicht eines unmittelbar Beteiligten zu geben. Gleichzeitig nahm Herr Fries den Vortrag zum Anlass in Bezug auf das Arbeitnehmererfindungsrecht erklärend vorzutragen und die entscheidungserheblichen Normen der §§ 69 b UrhG ff. vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen kritisch zu analysieren.