Was ist Rundfunk ‒ nur Radio und Fernsehen, oder gehören auch Internetangebote dazu? Oder anders gefragt: dürfen etwa ARD und ZDF ihre Angebote auch auf das Internet erstrecken und dort sogar Dienste anbieten, die mit dem täglichen Radio- und Fernsehprogramm nichts zu tun haben? Am 12. Juni 2008 haben die Ministerpräsidenten der deutschen Länder einen Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags beschlossen, der diese Fragen mit einem klaren Nein beantwortet. Die deutsche Zeitungsverlegerbranche hielt das für längst überfällig, während sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihren Verfassungsrechten verletzt fühlten. Ob es bei dem Entwurf in dieser Form bleibt, entscheiden die Ministerpräsidenten in den nächsten Tagen. Anlass für uns, den Entwurf, seine möglichen Konsequenzen für die Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Grund für diese Einschränkungen näher erläutern zu lassen. Dazu sprach Jana Semrau mit Gregor Wichert, Mitarbeiter im Justiziariat des ZDF.