Der Dschungel der rechtlichen Vorgaben beim Aufbau einer Webseite wird für Webseitenbetreibende jetzt noch dichter: Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 20. Januar 2022 (Az.: 3 O 17493/20) entschieden, dass die Verwendung von dynamischen Fonts ohne entsprechende Rechtsgrundlage aus der DSGVO zu einem Schadensersatzanspruch der betroffenen Person führen kann. Anhand dieses Urteils besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Justin Rennert in dieser Folge die datenschutzrechtlichen Risiken bei der Einbindung von dynamischen Fonts in eine Webseite und geben einen Ausblick auf die Auswirkungen für Anwender hieraus.
Wer sich vertiefend mit dem Urteil und seinen Folgen auseinandersetzen möchte, findet zu dieser Thematik einen Beitrag im DFN-Infobrief Recht 3/2022.
Ein Transkript ist hier zu finden.