J!Cast 36 Online-Mitschnitte und das Urheberrecht

Die
Software ?flatster? ermöglicht es, einzelne
Wunschtitel im weltweiten Fundus der Internetradios zu finden
und dann auch aufzuzeichnen. Damit ist das Programm
natürlich ein Dorn im Auge der Musikindustrie. Doch
der Versuch, gerichtlich gegen ?flatster? im Wege einer
einstweiligen Verfügung vorzugehen, scheiterte jetzt
vor dem LG Hamburg. Das Gericht legte der Antragstellerin nahe,
den wohl unbegründeten Antrag
zurückzuziehen. Dabei kam es für die
Beurteilung entscheidend darauf an, wo die Grenze zwischen der
reinen Vermittlung zu einer legalen Privatkopie und einer
urheberrechtswidrigen öffentlichen
Zugänglichmachung zu ziehen ist. Hierüber
und über die Aufzeichnung von Fernsehsendungen
mittels internetbasierter Aufnahmeprogramme und deren Konflikte
mit dem Urheberrecht habe ich mit Dr. Thomas Engels, LL.M.
gesprochen. Thomas ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Terhaag
& Partner (www.aufrecht.de)