Beachtenswerter Erfolg im Schrems Verfahren

Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union, Bot, folgte heute dem Klageantrag von Maximilian Schrems (Doktorand der Universität Wien) und schlug dem Gerichtshof vor, die Safe Harbor Entscheidung der Kommission für ungültig zu erklären (Pressemitteilung, Opinion of advovate general). Mit einer Nichtigkeitserklärung der Safe Harbor Entscheidung würde die Grundlage für den privaten Datenaustausch zwischen den USA und der EU wegfallen. In dem Fall geht es um die rechtliche Beurteilung des massenhaften Zugriffs amerikanischer Geheimdienste im Rahmen des PRISM/NSA Skandals auf die von Facebook Irland an Facebook USA weitergeleiteten Nutzerdaten. Der Kläger wurde in Vorbereitung der Klage von einem internationalen Team von Anwälten und Datenschutzexperten unterstützt. Prof. Dr. Franziska Boehm steuerte eine Rechtsmeinung  zum Klageantrag bei und war an den Vorbereitungen der Klage beteiligt. „Ich freue mich sehr über den bisherigen Erfolg und hoffe nun, dass die Richter der Ansicht des Generalanwalts folgen werden“ äußerte sie. „Es ist schön zu sehen, dass die jahrelange Arbeit an Datenschutzthemen höchstrichterlich anerkannt wird“.