Fachvorträge im Urheberrecht

Am 21.06.2021 haben Herr Rechtsanwalt Christlieb Klages aus Berlin sowie Herr Rechtsanwalt Thomas Blickwedel aus Münster im Rahmen der Vorlesung Urheberrecht von Professor Dr. Thomas Hoeren jeweils einen spannenden Fachvortrag gehalten.

Die erste Dreiviertelstunde hat Christlieb Klages die aktuellen Probleme im Musik- und Filmrecht dargestellt und ist dabei auf das Filmherstellungsrecht (synchronisation right) eingegangen, wobei er anhand eines Beispiels veranschaulicht hat, wie ein Musikwerk als Filmmusik mit einem Filmwerk verbunden werden kann. Dabei hat Christlieb Klages auch die Bedeutung und Verbindung von Gema, Verlag, Komponist und Presswerk herausgearbeitet. Ferner wurde die Master use license und damit einhergehend die Bedeutung von Tonträgerhersteller, Plattenfirma, Label, Künstler und Betrieb dargestellt. Anschließend folgte eine interessante Fragerunde der Studierenden und den weiteren Interessenten, die an dem Vortrag teilgenommen haben, welche von Professor Dr. Thomas Hoeren moderiert wurde.

Der zweite Fachvortrag bestand aus einer fünfzehnminütigen Vorstellung über das Promotionsprojekt von Thomas Blickwedel, welches sich mit den aktuellen Problemen des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes in Zeiten der Digitalisierung auseinandersetzt. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung wurden zwei entscheidende Urteile des Europäischen Gerichtshofs vorgestellt. In dem Urteil EuGH, 03.07.2021 – C-128/11 wurde entschieden, dass gebrauchte Softwares weiterverkauft werden dürfen, da der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz auch für Softwares gilt, die im Wege eines Downloads erworben wurden. In dem zweiten vorgestellten Urteil EuGH, 19.12.2019 – C-263/18 spricht der Europäische Gerichtshof gebrauchten E-Books die Erschöpfungswirkung ab und klassifiziert sie als öffentliche Zugänglichmachung. Mit dieser unterschiedlichen rechtlichen Bewertung geht eine Zweiteilung zwischen Software und E-Books – und damit auch anderen digitalen Gütern – einher, mit der sich Thomas Blickwedel kritisch auseinandergesetzt und anschließend Lösungsansätze angebracht hat, wie der Erschöpfungsgrundsatz besser an die digitale Entwicklung angepasst werden könnte.

Wir danken den beiden Referenten herzlich für die spannenden Vorträge.