Am 04. November fand ein einstündiges Webinar der Rechtsinformationsstelle der Digitalen Hochschule NRW unter dem Titel „Rechtsfragen in der digitalen Lehre“ statt. Vor über 200 Teilnehmern sprachen nach einer Begrüßung durch Herrn Prof. Hoeren die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Julian Albrecht, Malin Fischer und Nele Klostermeyer über rechtliche Fragestellungen rund um die Auswahl und den Einsatz von Videokonferenzdiensten.
In einem ersten Themenblock behandelte Malin Fischer die Frage, was aus datenschutzrechtlicher Perspektive bei der Entscheidung darüber, welcher Videokonferenzdienst an einer Hochschule eingesetzt werden soll, zu berücksichtigen ist. Nele Klostermeyer sprach im zweiten Abschnitt über urheber- und datenschutzrechtliche Aspekte, die Lehrende beim Abhalten von Online-Vorlesungen beachten müssen. Zuletzt gab Julian Albrecht eine datenschutz- und prüfungsrechtliche Einschätzung zur Überwachung von Online-Klausuren ab.
Den Fragen und Reaktionen der Teilnehmer konnten wir einige Anregungen für die zukünftige Arbeit der Rechtsinformationsstelle entnehmen. Aufgrund der hohen Resonanz planen wir außerdem Folgeveranstaltungen zu ausgewählten Themen.
Wir bedanken uns recht herzlich für die rege Teilnahme und freuen uns schon auf weitere gemeinsame Veranstaltungen.