Am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung der WWU ist zum 01.02.2023 die Stelle als
Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin (m/w/d) (E 13 TV-L)
zu besetzen. Angeboten wird eine bis zum befristete 31.01.2026 Teilzeitstelle (50 %). Die Lehrverpflichtung beträgt bei Vollzeit 4 SWS.
Ihre Aufgaben:
Das Aufgabenprofil umfasst u.a. die Vorbereitungen von Vorlesungen (insbesondere zum Informations- und Medienrecht) und das Betreuen von Seminaren und Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten des Instituts. Mit der Stelle ist ein Promotionsvorhaben verbunden.
Unsere Erwartungen:
- Erstes juristisches Staatsexamen, möglichst mit Prädikat
- Teamfähigkeit und Organisationstalent
- Vertiefte Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht (nachgewiesen durch Vorlage von Zeugnissen,Qualifikationsabschlüssen, Weiterbildungszertifikaten u.a.)
- Sichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind von Vorteil.
Die WWU setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.
Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 25.11.2022 an
Prof. Dr. Thomas Hoeren
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
-Zivilrechtliche Abteilung –
Leonardo Campus 9
48149 Münster
Oder als pdf-Datei per Mail an: tabea.ansorge@uni-muenster.de
Bitte beachten Sie, dass wir andere Dateiformate nicht berücksichtigen können.