J!Cast 74 WLAN-Sharing

Auf Reisen
schnell E-Mails checken und auf ein vorhandenes WLAN-Netz
zugreifen? Das klingt verlockend. Die Idee nicht genutzte
Kapazitäten der eigenen Internetleitung anderen zur
Verfügung zustellen und dafür bei anderen
deren Kapazität mit nutzen zu können ist
ein Geschäftsmodell, dass erfolgreich
läuft. Vorhandene DSL-Anschlüsse und
WLAN-Netze werden dazu mit spezieller Hardware ausgestattet und
so den Teilnehmern zugänglich gemacht. Teilnehmer
ohne eigenen Internetanschluss können Tagestickets
für die Nutzung der teilnehmenden WLAN-Netze
erwerben. Das OLG Köln hatte zu entscheiden, ob ein
solches Geschäftsmodell gegen das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb verstößt, da
hierdurch die Anbieter von DSL-Anschlüssen
unzulässig benachteiligt werden. Über das
Urteil des OLG Köln und die rechtlichen Argumente
des Gerichtes sprach Christoph Golla mit dem
Geschäftsführer der Forschungsstelle
gewerblicher Rechtsschutz am ITM Christoph Rempe. Das Urteil
findet sich hier .