J!Cast 70 Affiliate Marketing

Affiliate
Marketing Unternehmen, die im Internet einen großen
Kundenkreis ansprechen möchten, müssen
dafür heutzutage (zu ihrem Glück) keinen
Finger mehr krumm machen: Mit Hilfe des sog. Affiliate
Marketings übernehmen andere für sie das
Setzen von Werbung oder Anbieten von Produkten und
Dienstleistungen, ohne dass die Beworbenen selbst
tätig werden müssten. Die Idee dieses
mittlerweile weit verbreiteten Werbekonzepts klingt simpel und
positiv für alle Beteiligten. Doch wie ist die
Situation zu beurteilen, wenn der
„Affiliate” die Werbung des
„Merchant” in
rechtswidriger Weise setzt, zum Beispiel auf
jugendgefährdenden Internetseiten oder indem er
Markenrechte von Mitbewerbern verletzt? Wer ist dann in die
Haftung zu nehmen und von welcher Haftung sprechen wir
überhaupt? Antworten auf diese Fragen gibt im
Gespräch mit Jana Semrau Dr. Tobias Schelinski
(http://www.taylorwessing.com/de/ansprechpartner/detailseite/tobias-schelinski.html).
Er ist Anwalt im Hamburger Büro der Kanzlei Taylor
Wessing und dort unter anderem auf Softwarevertrags- und
vertriebsrecht, Datenschutz- und E-Commerce-Recht
spezialisiert.