JCast 55 Die neue Fernsehrichtlinie

Seit das
gute alte Fernsehen kein Fernsehen mehr ist, sondern jetzt
audiovisueller Mediendienst heißt, hat sich noch so
Einiges verändert. Die neue Richtlinie
über audiovisuelle Mediendienste, die Ende 2007
verabschiedet wurde, wirft ihre Schatten voraus. So wird etwa
Product Placement fortan in einzelnen Fällen erlaubt
sein, Schleichwerbung dagegen nicht. Schwieriger wird es bei
der Frage, wer für seinen Dienst
tatsächlich eine Zulassung braucht und wer nicht.
Mit Laura Dierking analysierte Stärken und
Schwächen der Richtlinie sowie die zu erwartende
Form der Umsetzung der Rechtsanwalt Philip Kempermann, LL.M. ,
der zu diesem Thema promoviert und in der Kanzlei Heuking,
Kühn, Lüer, Wojtek tätig
ist.