Seit dem
01.03.2007 ist das neue Telemediengesetz in Kraft und ersetzt
das Teledienstegesetz und den Mediendienstestaatsvertrag. Was
sich damit tatsächlich verändert hat, wo
der Gesetzgeber evtl. über sein Ziel
hinausgeschossen ist und wo noch Änderungsbedarf
besteht, erläutert Prof. Thomas Hoeren.