„Ich habe sehr viel gelernt und fand es spannend auch mal über den Tellerrand des normalen Lehrplans hinausschauen zu können!“
Teilnehmerin aus dem Wintersemester 2021/22
Mit diesen lobenden Worten blickt das ITM stolz auf die im vergangenen Wintersemester erstmals auch für externe Studierende aus ganz Deutschland angebotene Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht.
Bei der Zusatzausbildung ITM handelt es sich um eine kostenlose Weiterbildungsmöglichkeit für Jurastudierende, RechtsreferendarInnen und PraktikerInnen aus ganz Deutschland, die sich für das Thema Internet und Medien interessieren.
Die Zusatzausbildung dauert 2 Semester und startet im Wintersemester. Das erste Semester besteht aus einer Vorlesung zum Internetrecht, gehalten von Prof. Dr. Thomas Hoeren, und einer Vorlesung im öffentlichen Medienrecht, gehalten von Prof. Dr. Bernd Holznagel. Beide Vorlesungen bedienen eine große Bandbreite an medienrechtlichen Themen: Neben aktuellen Fragestellungen zu Künstlicher Intelligenz, Sozialen Medien und Datenschutz werden auch klassische Themen wie bspw. die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunk besprochen. Im Rahmen der Vorlesungen werden regelmäßig aktuelle Fälle aufgegriffen und rechtlich eingeordnet, so dass sich immer am Puls der Zeit bewegt wird. An die beiden Vorlesungen schließt jeweils eine digitale Abschlussklausur in einem Umfang von 90 Minuten an. Im zweiten Semester erfolgt dann eine Vertiefung des erworbenen Wissens in Form eines Seminars. Die Teilnehmende können hierfür entweder eine Seminararbeit im Bereich des Internetrechts oder des öffentlichen Medienrechts anfertigen. Bei der Themenwahl gibt es zum einen Vorschläge von Seiten der Seminarleitung, zum anderen haben die Teilnehmenden aber auch die Möglichkeit eigene Vorschläge zu machen und sich selbst einzubringen. Das Seminar schließt mit einer Präsentation der eigenen Arbeit und einer anregenden Diskussion mit den anderen Teilnehmenden über das Thema ab. Alternativ ist es aber auch möglich, dass eine von den Teilnehmenden bereits angefertigte Seminararbeit zum Themenbereich des Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht angerechnet werden kann.
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