Stellenausschreibung: Mitarbeiter/in gesucht!

Im Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung, Prof. Dr. Thomas Hoeren im Fachbereich 03 der WWU ist zum 01.02.2023 die Stelle als

Wissenschaftliche Mitarbeiter/in

(E 13 TV-L)

im Drittmittelprojekt „Rechtsinformationsstelle des Online-Landesportals NRW“ zu besetzen. Angeboten wird eine bis zum 31. Dezember 2023 befristete Teilzeitstelle (50%). Eine Verlängerung der Befristung wird grundsätzlich angestrebt.

Vortragsankündigung „Protection Against Misinformation in the Internet: A Portuguese Perspective“

Wir freuen uns, Professor Dário Moura Vincente von der Juristischen Fakultät der Universidade de Lisboa am 31.10.2022 bei uns begrüßen zu dürfen. Er wird einen Vortrag zu dem spannenden Thema „Protection Against Misinformation in the Internet: A Portuguese Perspective“ halten. Der Vortrag findet am Montag um 14 Uhr in Rahmen Vorlesung Informationsrecht statt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, über Zoom teilzunehmen.

Professor Vincente studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Lissabon. 2000 folgte die Promotion, im Jahr 2009 die Habilitation an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Lissabon, an der er als Professor für allgemeine Zivilrechtslehre, vergleichende Rechtswissenschaft, Internationales Privatrecht und geistiges Eigentum lehrt. Daneben ist Professor Vincente als Schiedsrichter, Rechtsanwalt und Rechtsberater an zahlreichen nationalen und internationalen Schiedsgerichten tätig. Darüber hinaus ist er Vorsitzender der Portugiesischen Gesellschaft für geistiges Eigentum und der Portugiesischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit.

Der Gastvortrag richtet sich auch an interessierte Studierende anderer Universitäten und Interessenten außerhalb der Studierendenschaft. Eine Anmeldung für die Teilnahme über Zoom erfolgt per Mail an Tabea Ansorge (tabea.ansorge@uni-muenster.de). Auf diesem Weg erhalten Sie die Zugangsdaten für den Vortrag. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich eine Teilnahmebescheinigung für den Fachanwalt ausstellen zu lassen.

Anti-SLAPP-Richtlinie – Die EU gegen strategische Einschüchterung von Journalisten

In den letzten Jahren haben sich die Arbeitsbedingungen für Journalist:innen an vielen Orten auf der Welt verschlechtert. Hierfür gibt es offensichtliche Beispiele: China oder Russland, wo eine neutrale, staatsferne Berichterstattung praktisch nicht möglich ist und der Staat kritische Journalist:innen systematisch verfolgt. Aber auch in der EU ist die Arbeit von Journalist:innen immer größeren Risiken ausgesetzt.

Ein Faktor, der diese bei ihrer Arbeit erheblich behindert, sind sogenannte SLAPP-Verfahren: Strategic Lawsuits Against Public Participation. Auf Deutsch könnte man dies mit „Strategische Einschüchterungsklagen“ übersetzen. Es handelt sich hierbei um Gerichtsverfahren, die nur mit dem Ziel angestrengt werden, missliebige Berichterstattung zu verhindern, ohne dass es rechtlich für die jeweilige Klage oder den Verfügungsantrag eine haltbare Grundlage gibt.

Die EU-Kommission hat nun den Entwurf einer „Anti-SLAPP-RL“ vorgelegt. Sie möchte derartige Einschüchterungsklagen verhindern. In dieser Folge stellen die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Justin Rennert und Johanna Voget den Richtlinienentwurf vor und geben einen Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren.

 

10. Sportrechtstage in Magglingen

Am 6. und 7. Oktober 2022 fanden die 10. Sportrechtstage der ASDS (Association Suisse de Droit du Sport) in Magglingen in der Schweiz statt, unmittelbar angrenzend an die malerischen Hänge des Bieler Sees. Die Tagung befasst sich alle zwei Jahre intensiv mit dem Court of Arbitration for Sports (CAS) und anderen aktuellen Themen des Sportrechts. Unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Roman Weiser war vor Ort und konnte einen spannenden Einblick in das internationale Sportrecht erhalten. Inhaltlich gab es interessante und aufschlussreiche Vorträge über die zukünftige Ausrichtung der olympischen Spiele, die Sportschiedsgerichtsbarkeit der Ad hoc-Kammer des CAS bei olympischen Spielen und über die Blockchain-Technologie bzw. Non-Fungible Tokens (NFTs) und weshalb sie aus rechtlicher Sicht für den Sport interessant sein können. Abgerundet wurde die Tagung von einer tollen Podiumsdiskussion zu dem offenen Thema „Kollektivstrafen – Gerecht oder ungerecht?“, in deren Rahmen beispielsweise über die Sanktion von Vereinen für das Verhalten ihrer Fans diskutiert wurde. Das ITM bedankt sich für ein hervorragendes Wochenende bei bester schweizerischer Gastfreundschaft. Gerne sind wir beim nächsten Mal erneut vertreten.

 

Neue Stelle WMA

Am Institut für Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung, (Prof. Dr. Thomas Hoeren) im Fachbereich Rechtswissenschaften der WWU sind zum 01.02.2023 zwei Stellen als

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in

(E 13 TV-L)

In Drittmittelprojekten zu besetzen. Es handelt sich um eine bis zum 31. Dezember 2023 befristete Teilzeitstelle (50%) im Drittmittelprojekt „Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz (DFN) sowie eine bis zum 16. Mai 2024 befristete Teilzeitstelle (50%) im Drittmittelprojekt FAIR Data Spaces.

 

Anforderungen für die Stelle im Drittmittelprojekt „Forschungsstelle Recht im deutschen Forschungsnetz“

Ihre Aufgaben:

Wissenschaftliche Forschung zu rechtlichen Fragen bei der Nutzung aktueller und künftiger Kommunikations- und Informationstechnologien – insbesondere urheber- und datenschutzrechtliche Forschung. Regelmäßige Veröffentlichungen im DFN-Infobrief-Recht. Veröffentlichung von Rechtspodcasts. Organisation und Mitwirkung bei Vortragsveranstaltungen.

Unsere Erwartungen:

  • Erstes juristisches Staatsexamen, möglichst mit Prädikat
  • Teamfähigkeit und Organisationstalent
  • Vertiefte Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht (nachgewiesen durch Vorlage von Zeugnissen, Qualifikationsabschlüssen, Weiterbildungszertifikaten u.a.)
  • Vertiefte Kenntnisse im Datenschutzrecht, insbesondere im Umgang mit der DSGVO (nachgewiesen durch Vorlage von Zeugnissen, Qualifikationsabschlüssen, Weiterbildungszertifikaten u.a.)

 

Die WWU setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.

Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bei Fragen vorab kontaktieren Sie gerne Herrn Justin Rennert (+ 49 251 83 38621 / justin.rennert@uni-muenster.de)

Anforderungen für die Stelle im Drittmittelprojekt FAIR Data Spaces:

Ihre Aufgaben:

  • Wissenschaftliche Forschung zu (immaterialgüter-)rechtlichen Fragen beim Aufbau und der Nutzung gemeinsamer Datenräume
  • Vorträge zu immaterialgüterrechtlichen Themen

 

Unsere Erwartungen:

  • Überdurchschnittliches juristisches Staatsexamen, möglichst mit Prädikat
  • Teamfähigkeit und Organisationstalent
  • Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz (nachgewiesen insb. durch Vorlesungs-, Schwerpunkt-oder Seminarbelegung bzw. postgraduale Qualifikationen)

 

 

Die WWU setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.

Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 21.10.2022 an:

Herrn Prof. Dr. Thomas Hoeren (hoeren@uni-muenster.de)

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht,

Zivilrechtliche Abteilung, Leonardo-Campus 9, 48149 Münster

(Reisekosten können nicht erstattet werden)

 

Sie können Ihre Bewerbung gerne als PDF-Datei an hoeren@uni-muenster.de senden. Bitte beachten Sie, dass wir andere Dateiformate nicht berücksichtigen können.

 

 

Wien meets Münster

Vom 05. auf den 06.10.2022 durften wir Lukas Faymann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht unter der Leitung von Prof. Dr. Forgó an der Universität Wien, bei uns am ITM begrüßen.

Der Besuch startete mit einem gemütlichen Get-Together unter den MitarbeiterInnen, welches den Einstieg in einen lebhaften Austausch über wissenschaftliche Forschung an den Partneruniversitäten ermöglichte. Am nächsten Tag konnte dieser spannende Diskurs über Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechts- und Ausbildungssysteme – z.B. hstl. der Umsetzung des EU-Datenschutzrechts, zu Fragen der Providerhaftung im Falle von Hate Speech oder aber auch der Realisierung eines Promotionsvorhabens – im Rahmen einer Institutsführung fortgesetzt werden.

Vom Leonardo-Campus aus ging es dann bei schönsten Sonnenschein auf eine kleine Sightseeing-Tour durch Münster, bei der ein Besuch des Schlossgartens, eine Besichtigung des Juridicums sowie eine sportliche Umrundung des Aasees nicht fehlen durften. Wir danken Lukas Faymann für die spannenden Einblicke und bereichernden Gespräche und freuen uns auf den nächsten Besuch unser KollegInnen aus Wien!

 

Podcast: Auch Beamte haben Privatleben

Anfang August hatte der EuGH eine Entscheidung zu einem litauischen Gesetz zu treffen, welches vorsah, dass Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes private Informationen preisgeben mussten. Auch in Deutschland hat das Urteil Auswirkungen. Daher besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Klaus Palenberg und Owen Mc Grath in dieser Folge, inwieweit diese Daten auf den Behördenseiten veröffentlicht werden durften. Bei dieser Frage ging es zum einen um die Grenzen zulässiger Datenverarbeitung und zum anderen um die Reichweite des Schutzes besonders sensibler personenbezogener Daten.

Der in der Folge erwähnte Beitrag im DFN-Infobrief Recht ist hier zu finden und das Urteil im Volltext hier.

 

Ausstellung Beautiful Japan in Wien eröffnet

Die Fotoausstellung Beautiful Japan wurde am Mittwoch (26. September) in Wien eröffnet. In der Ausstellung werden Menschen aus Itoshima mit geistigen Einschränkungen gezeigt, die sich künstlerisch betätigen. in Japan ist der Umgang mit solchen Menschen noch von Vorurteilen und Ängsten bestimmt. Anders in Muka, einer Elterninitiative in Itoshima, wo Menschen mit geistigen Einschränkungen alle Formen von Kunsthandwerk und bildenden Künsten erleben und erfahren können.

Die Ausstellung wurde am Mittwoch in der Galerie Werd:Art in Wien eröffnet. Zunächst fand eine breit angelegte Podiumsdiskussion mit Studierenden der Akademie für Angewandte Kunst in Wien statt, bei der es auch um die Fragen der Privatsphäre und des Namenschutzes für behinderte Menschen ging. Am Nachmittag war dann die feierliche Eröffnung, mit dem Bezirksvorsteher, Vertretern von Wissenschaft und Kunst sowie einem bunten Kreis lokaler Besucherinnen und Besucher. Die Ausstellung ist noch bis zum 17. November zu sehen (Im Werd 19, 1020 Wien).