Erfolgreicher Start der Zusatzausbildung ITM

„Ich habe sehr viel gelernt und fand es spannend auch mal über den Tellerrand des normalen Lehrplans hinausschauen zu können!“

Teilnehmerin aus dem Wintersemester 2021/22

Mit diesen lobenden Worten blickt das ITM stolz auf die im vergangenen Wintersemester erstmals auch für externe Studierende aus ganz Deutschland angebotene Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht.

Bei der Zusatzausbildung ITM handelt es sich um eine kostenlose Weiterbildungsmöglichkeit für Jurastudierende, RechtsreferendarInnen und PraktikerInnen aus ganz Deutschland, die sich für das Thema Internet und Medien interessieren.

Die Zusatzausbildung dauert 2 Semester und startet im Wintersemester. Das erste Semester besteht aus einer Vorlesung zum Internetrecht, gehalten von Prof. Dr. Thomas Hoeren, und einer Vorlesung im öffentlichen Medienrecht, gehalten von Prof. Dr. Bernd Holznagel. Beide Vorlesungen bedienen eine große Bandbreite an medienrechtlichen Themen: Neben aktuellen Fragestellungen zu Künstlicher Intelligenz, Sozialen Medien und Datenschutz werden auch klassische Themen wie bspw. die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunk besprochen. Im Rahmen der Vorle­sungen werden regelmäßig aktuelle Fälle aufgegriffen und rechtlich eingeordnet, so dass sich immer am Puls der Zeit bewegt wird. An die beiden Vorlesungen schließt jeweils eine digitale Ab­schlussklausur in einem Umfang von 90 Minuten an. Im zweiten Semester erfolgt dann eine Vertiefung des erworbenen Wissens in Form eines Se­minars. Die Teilnehmende können hierfür entweder eine Seminararbeit im Bereich des Inter­netrechts oder des öffentlichen Medienrechts anfertigen. Bei der Themenwahl gibt es zum ei­nen Vorschläge von Seiten der Seminarleitung, zum anderen haben die Teilnehmenden aber auch die Möglichkeit eigene Vorschläge zu machen und sich selbst einzubringen. Das Seminar schließt mit einer Präsentation der eigenen Arbeit und einer anregenden Diskussion mit den anderen Teilnehmenden über das Thema ab. Alternativ ist es aber auch möglich, dass eine von den Teilnehmenden bereits angefertigte Seminararbeit zum Themenbereich des Informa­tions-, Telekommunikations- und Medienrecht angerechnet werden kann.

Webinar-Ankündigung: Der kennzeichenrechtliche Schutz des Immobiliennamens

Wir freuen uns sehr, dass wir Herrn Christoph Matras gewinnen konnten, einen Vortrag zu seinem Dissertationsthema „Der kennzeichenrechtliche Schutz des Immobiliennamens“ zu halten. Der einstündige Vortrag wird über Zoom am 17.05.2022 um 12 Uhr stattfinden.

Herr Matras ist Doktorand von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Studiert hat er an der Goethe-Universität in Frankfurt und hier den Schwerpunkt zum IP-/IT-/Datenschutzrecht besucht. Herr Matras ist seit über drei Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich IP/IT-Recht in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt tätig.

Der Vortrag wird problematisieren, dass der kennzeichenrechtliche Schutz von Gebäudenamen in der Rechtsanwendung erheblichen Schwierigkeiten gegenübersteht. Insbesondere wird dazu der markenrechtliche Warenbegriff thematisiert. Die damit einhergehende ungleiche Behandlung gegenüber anderen Bezugsobjekten des Kennzeichenschutzes ist Kernanliegen des Vortrags. Dabei soll neben dem Markenrecht das breite Feld an Schutzmöglichkeiten im Kennzeichenrecht – die mit Blick auf Immobilien durchaus Streitpotenzial besitzen – beleuchtet werden. Diskutiert und problematisiert werden sollen auf dem Weg zum „Immobilienkennzeichenrecht“ verschiedene Ansätze angefangen von Anpassungsmöglichkeiten in der Nizzaer Klassifikation, über Auslegungsmöglichkeiten bis hin zu einem „Sonderschutzgesetz Immobilie“, sowie deren Grenzen und Legitimation im Lichte der europäischen Entwicklungstendenzen im Markenrecht.

Anmeldungen sind bis zum 15.05.2022 bei Oliver Lampe (o_lamp01@uni-muenster.de) per Mail möglich. Eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis nach § 15 FAO wird im Nachgang ausgestellt. Die Einwahldaten erhalten Sie am Tag der Veranstaltung.

Vortrag von Frau Amelie Ebbinghaus – ein Rückblick

Am 19.04.2022 hielt Frau Amelie Ebbinghaus, Client Manager & Provenance Researcher des Art Loss Registers in London, einen knapp einstündigen Zoom-Vortrag (hier abrufbar) zum Thema „Due Diligence und Restitution im Kunstmarkt“. Sie war der Einladung, der am ITM ansässigen und von Prof. Dr. Thomas Hoeren geleiteten Art Law Clinic gefolgt.

Stellenausschreibung: Studentische Hilfskräfte gesucht

Stellenausschreibung

Am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, zivilrechtliche Abteilung, ist ab dem 1. August 2022 eine Stelle als

Studentische Hilfskraft (SHK)
(m/w/d) 

mit 5 Std./Woche Arbeitszeit zu besetzen. Die Stelle ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine längere Zusammenarbeit ist gewünscht.

Es handelt sich um eine durch Drittmittel finanzierte Stelle in dem Forschungsprojekt

FAIR Data Spaces.

J!Cast: Das neue Trans-Atlantic Data Privacy Framework

In dieser kurzen Folge des ITM-Podcasts sprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Malin Fischer, Owen Mc Grath und Nicolas John über das geplante Trans-Atlantic Data Privacy Framework. Die EU-Kommission und die US-Regierung haben sich vor kurzem über die Grundlagen eines solchen neuen Datenschutzrahmens geeinigt. Mit diesem sollen Datentransfers aus EU-Ländern in die USA in Zukunft rechtssicher möglich sein. Das bisherige Abkommen, das EU-US-Privacy-Shield, hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil aus 2020 für unzureichend erklärt.

Zu der Thematik liegt bereits eine Kurzmitteilung der RiDH vor und im Mai erscheint außerdem ein Beitrag im Infobrief-Recht des DFN.

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Guter Freund des ITM verstorben – Dr. Markus Bertling

Wie ich gerade aus der Universitätszeitung erfuhr, ist ein guter Freund des ITM, Dr. Markus Bertling, am 13. Februar verstorben. Herr Bertling, geb. 1959, war Leiter des Paläontologischen Museums der WWU. Mit Markus verbinden mich langjährige Kooperationen im Senatsausschuß  für Kunst und Kultur der WWU und eine dadurch entstandene persönliche Freundschaft. Ich werde ihn, seinen verschmitzten Humor, seine Begeisterung für Kunst, seine Experimentierbereitschaft sehr vermissen. Thomas Hoeren

Vortragsankündigung Amelie Ebbinghaus

Wir freuen uns, Sie zu unserer Vortragsveranstaltung mit Frau Amelie Ebbinghaus, Client Manager & Provenance Researcher des Art Loss Registers in London, einzuladen.

Der Vortrag findet am 19.04.2022 um 15:00 Uhr über Zoom statt.

Anmeldungen sind bis zum 17.04.2022 bei Marie-Therese Wirtz (m_wirt10@uni-muenster.de) per Mail möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument. Wir freuen uns auf Ihr virtuelles Kommen!

J!Cast: Der EncroChat-Hack – sind „erhackte“ Beweise verwertbar?

In dieser neuen Folge des ITM-Podcasts besprechen die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Owen Mc Grath den Hack von Mobiltelefonen des Anbieters EncroChat. Wegen des Angebotes anonymer und verschlüsselter Nutzung waren die Handys und Chat-Programme von EncroChat besonders im kriminellen Milieu in ganz Europa beliebt. Französische Ermittlungsbehörden hatten die Plattform zur Überführung der Straftäter bereits 2020 gehackt. Nunmehr häufen sich auch in Deutschland die gerichtlichen Entscheidungen, welche sich auf Beweise aus diesem Hack stützen. Hierbei stellt sich juristisch insbesondere die Frage der Verwertbarkeit der Beweise.

Einen aktuellen Infobriefbeitrag finden Sie in der Märzausgabe DFN-Infobrief Recht.

Das Urteil des BGHs zum Nachlesen: BGH vom 08.02.2022, 6 StR 639/21. Die Pressemitteilung zu einem weiteren BGH-Beschluss in der Sache finden Sie hier.

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Ministerium begrüßt nachdrücklich die neue Zusatzausbildung ITM

Das Landesjustizministerium NRW hat sich in einer ausführlichen Erklärung an den Landtag zur Schließung des Schwerpunktes ITM in Münster geäußert. In einem Schreiben vom 28. März hat es erklärt:

„Die im Internet veröffentlichte Begründung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medi­enrecht an der Westfälischen-Wilhelms Universität Münster (ITM) ist denn wohl auch weniger unmittelbare Folgerung der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes hin­sichtlich des Schwerpunktbereichsstudiums. Vielmehr scheint Ursache der Einstellung des Schwerpunktes 3 (ITM) an der juristischen Fakultät der Westfälischen-Wilhelms­ Universität Münster die fehlende Nachbesetzung des Lehrstuhls mit einer Professorin oder einem Professor aus dem öffentlich-rechtlichen Medienrecht durch die juristische Fakultät zu sein. Im Übrigen wird die Zusatzausbildung im Bereich der Digitalisierung laut Veröffentlichung im Internet verstärkt, was gerade durch die Änderungen des Ju­ristenausbildungsgesetzes bezweckt ist.“

 

Mitgliederversammlung des Fördervereins Gewerblicher Rechtsschutz

Am 18.02.2022 fand die 22. Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz Münster e.V. statt. Erneut musste diese leider wieder virtuell stattfinden. Allerdings tat dies den interessanten Gesprächen und Diskussionen keinen Abbruch. Insbesondere der Bericht von Prof. Dr. Thomas Hoeren zu den Tätigkeiten aus dem letzten Jahr und der Ausblick auf das nun anstehende Jahr, in dem erneut wieder zahlreiche (Online-) Veranstaltung stattfinden werden, beeindruckte die Zuhörenden.