ITM-Schwerpunkt bis Ende Sommersemester 2024 verlängert und hybride Zusatzausbildung ab Winter

Der Schwerpunkt ITM wird bis zum Ende des Sommersemesters 2024 verlängert und dann als solcher eingestellt. An die Stelle tritt dann ein von der Fakultät zu konzipierender neuer Schwerpunkt „Digitalisierung, KI und Recht“.

Die Zusatzausbildung ITM findet noch statt bis Sommersemester 2023. Dann beginnt eine neue Zusatzausbildung des ITM zu dem Recht der Digitalwirtschaft, in neuem Profil und mit neuen Akzenten. Alle Zusatzausbildungen des ITM finden hybrid statt, richten sich an eine bundesweite Öffentlichkeit aus Studierenden, Referendaren oder Praktikern aus Anwaltschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Sie alle können sich auf das neue Konzept unserer Zusatzausbildungen sehr freuen!

In diesem Zusammenhang freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Thomas Hoeren und Herrn Prof. Dr. Bernd Holznagel die bundesweite digitale Zusatzausbildung „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ auch ab dem kommenden Wintersemester 2022/2023 wieder anbieten wird.

Interessierten wird die Möglichkeit geboten, nach erfolgreicher Teilnahme an den Vorlesungen „Informationsrecht“ und „Öffentliches Medienrecht“ sowie an einem Seminar das begehrte ITM-Zertifikat über nachgewiesene Kenntnisse zu erhalten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsplakat im Anhang.

 

Kanzlerforum des DFN-Vereins

Am 23. Und 24. Mai haben die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Owen Mc Grath am Kanzlerforum des DFN-Vereins teilgenommen. Eröffnet wurde das Programm am Montagabend mit einer Keynote zur Nationalen Forschungsdateninfrastrukur (NFDI) von Herrn Prof. York Sure-Vetter. Bei einem gemeinsamen Abendessen wurde lebhaft zu den aktuellen Themen der Digitalisierung von Hochschulen zwischen Hochschulkanzlern aus ganz Deutschland und den Vertretern des DFN-Vereins diskutiert. Am Dienstagvormittag wurden die Themen Identitätsmanagement an Hochschulen und Security Operations im DFN-Verein durch diverse Vorträge beleuchtet. Nach näheren Erläuterungen zu den neuen Rahmenverträgen bei Videokonferenz-Software schlossen Herr Mc Grath und Herr John als Vertreter der Forschungsstelle Recht im DFN mit Beiträgen zur rechtlichen Einordnung von Plagiatssoftware und den Auswirkungen des TTDSG auf Cookie-Banner. Die Forschungsstelle Recht bedankt sich für die Einladung und die rege Beteiligung sowie den bereichernden Austausch.

Podcast: DMA und DSA – EU-Institutionen einigen sich auf „digitales Grundgesetz“

Nach politisch umkämpften Verhandlungen einigten sich EU-Parlament und EU-Ministerrat im März und April 2022 auf endgültige Fassungen des Digital Markets Act (DMA) und des Digital Services Act (DSA). Der DMA soll große Online-Plattformen regulieren und für den Wettbewerb öffnen. Der DSA dient unter anderem der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet. Einige Kommentatoren sehen in diesen Gesetzespaketen gar ein neues „digitales Grundgesetz“ auf europäischer Ebene. In dieser Folge von „Weggeforscht“ geben die wissenschaftlichen Mitarbeiter Owen McGrath und Justin Rennert einen Überblick über die vielfältigen Regelungen der Gesetzespakete in ihrer endgültigen Fassung.

Seminar zum Datenrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren wird im kommenden Wintersemester gemeinsam mit Herrn RA Stefan Pinelli (Leiter Recht Digital, Volkswagen AG) ein Seminar zum Thema „Datenrecht“ veranstalten. Das Seminar soll im März 2023 als ein- oder zweitägige Blockveranstaltung bei der Volkswagen AG in Wolfsburg stattfinden. Die verbindliche Vorbesprechung mit Themenvergabe findet virtuell über Zoom am Donnerstag, den 23. Juni 2022, um 15:00 Uhr statt. Wenn Sie an dem Seminar teilnehmen möchte, ist ein Besuch der Vorbesprechung zwingend notwendig. Die Einwahldaten und die weiteren Informationen zum Ablauf sowie zu den Themen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Dokument:

Ankündigung: Seminar zum Datenrecht

Wir würden uns freuen, wenn Sie bei Interesse bereits zuvor an Frau Johanna Schaller (schaller.johanna@uni-muenster.de) oder Herrn Julian Große-Ophoff (julian.grosse-ophoff@uni-muenster.de) eine kurze E-Mail schreiben würden.

Vortragsankündigung: Immaterialgüterrechte und ihre Bedeutung in der Datenökonomie

Wir freuen uns, am 27.06.2022 um 14:15 Frau Lucie Antoine in der Vorlesung Urheberrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren als Gastrednerin begrüßen zu dürfen. Sie wird zu dem Thema „Immaterialgüterrechte und ihre Bedeutung in der Datenökonomie“ sprechen. Der Vortrag wird über Zoom stattfinden.

Frau Antonie hat Rechtswissenschaften in München studiert und ihr erstes juristisches Staatsexamen 2017 absolviert. Von 2017 – 2022 war sie dann wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl) bei Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M an der LMU München. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk München. Ihre Forschungsschwerpunkte und -interessen liegen im Immaterialgüterrecht, der Datenökonomie, sowie dem IT- und Datenschutzrecht.

Vor dem Hintergrund einer immer stärker datengetriebenen Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren die Diskussion über mögliche ausschließliche Rechte an Daten hin zur Bedeutung von ‚Datenzugangsrechten‘ verlagert. Diese Entwicklung spiegeln auch die gesetzgeberischen Initiativen auf Unionsebene wider, etwa jüngst der Vorschlag für einen Data Act. Welche Rolle spielen Immaterialgüterrechte in diesem Zusammenhang, wie ist mit etwaigen dahingehenden Interessenkonflikten bzw. Überschneidungen umzugehen und mit welchen Instrumente lassen sich solche ggf. auflösen? Auf diese Fragen möchte Frau Antoine in ihrem Vortrag eingehen.

Wir freuen uns auch über Anmeldungen von außerhalb der Studierendenschaft. Dazu schreiben Sie einfach eine Mail an Oliver Lampe (o_lamp01@uni-muenster.de). Eine Anmeldung ist bis zum 19.06.2022 möglich. Sie erhalten die Zugangsdaten am Tag des  Webinars.

 

 

J!Cast: EuGH zur Klagebefugnis von Verbraucherverbänden nach der DSGVO

In dieser neuen Folge des ITM-Podcasts besprechen die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Owen Mc Grath und Klaus Palenberg das EuGH-Urteil zur Klagebefugnis von Verbraucherverbänden für Datenschutzverstöße. Der EuGH hat entschieden, dass sich auch nach Einführung der DSGVO Verbraucherverbände auf die Befugnisnormen nach §§ 8 Abs. 3 UWG, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG stützen können, um Datenschutzverstöße zu verfolgen. Dabei können sie auch auf eigene Initiative hin tätig werden und bedürfen keines unmittelbaren Auftrags.

Das Urteil des EuGH zum Nachlesen: EuGH-Urteil vom 28.04.2022, C-319/20.

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Student gewinnt BVB-Tickets des ITM für Hybrid teaching review

Herr Lennart Hermesch, Student der Rechtswissenschaft in Münster und Teilnehmer der Vorlesung Sachenrecht bei Professor Dr. Thomas Hoeren, hat an einer Umfrage des Instituts zur Wirksamkeit und Effizienz hybrider Lehre mitgewirkt. An der Umfrage haben sich mehr als 100 Studierende beteiligt. Die Resonanz auf die Experimente des Lehrstuhls mit hybrider Lehre war durchweg sehr gut und zeigt, dass die Verbindung von Präsenzlehre, Zoom und YouTube exzellent aufgenommen wird. Unter den Teilnehmern der Umfrage wurden am Ende zwei Tickets für das letzte Spiel des BVB in der Saison verlost. Herr Hermesch hat gewonnen und den tollen Tag in Dortmund mit einem Freund genossen. Vielen Dank an alle für die rege Beteiligung und das schöne Echo!

Erfolgreiches Webinar mit Christoph Matras

Herr Christoph Matras hat, nachdem er in Frankfurt studiert hat und den Schwerpunkt im IP-/IT-/Datenschutzrecht besucht hat, über drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt gearbeitet. Daraufhin hat Herr Matras sich dazu entschieden, mit dem Thema „kennzeichenrechtlicher Schutz von Immobiliennamen“ bei Professor Thomas Hoerenzu promovieren. Seine Dissertation hat Herr Matras nun eingereicht und am 17.05.2022 einen Vortrag hierzu gehalten.

Vortrag bei der Leibniz-Gemeinschaft

Im Rahmen der virtuellen 39. Sitzung des Arbeitskreises Recht und Personal der Leibniz-Gemeinschaft hielt die wissenschaftliche Mitarbeiterin des ITM und der Forschungsstelle Recht im DFN Johanna Schaller am Donnerstag den 12. Mai 2022 einen Vortrag zu elektronischen Signaturen und Siegeln. Der Vortrag beinhaltete einen Überblick über die verschiedenen technischen und rechtlichen Ausgestaltungen elektronischer Signaturen. Insbesondere der Umgang mit der Qualifizierten Signatur stand hierbei im Zentrum der Betrachtung.

In der sich anschließenden lebhaften Diskussion der knapp 100 Teilnehmenden wurde neben Erfahrungsberichten die praktische Umsetzung der Signaturen vielseitig thematisiert.

Das ITM bedankt sich recht herzlich für die freundliche Einladung der Leibniz-Gemeinschaft und das positive Feedback!

Podcast: Renate Künast und das BVerfG

In dieser ersten Folge sprechen die wissenschaftlichen Mitarbeitenden Johanna Schaller und Nicolas John über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Hasskommentare gegen Renate Künast auf Facebook. Das Gericht konkretisiert in seiner Entscheidung die Maßstäbe für die Feststellung, ob die Kommentare auf dem sozialen Netzwerk in einer Abwägung der Rechtsgüter und Interessen der Parteien das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerin verletzen und eine strafbare Beleidigung iSd § 185 StGB darstellen und stärkt die Position von Opfern digitaler Kommunikation.

 

Wer sich vertiefend über die Einzelheiten des Urteils informieren möchte, findet in der April Ausgabe des DFN-Infobriefs Recht einen ausführlichen Beitrag von Johanna Schaller.

Ein Transkript der Folge ist hier zu finden.