J!Cast 23 Jura in Online-Spielen

Unter vielen Weihnachtsbäumen wird ein Computerspiel gelegen haben – vielleicht auch eines, das man online spielen kann. Online Spielwelten entwickeln unter ökonomischen Gesichtspunkten inzwischen erstaunliche Ausmaße, wenn virtuelle Schwerter oder gut ausgestattete Spielcharaktere bei eBay und anderswo gehandelt werden. Natürlich stellen sich dann auch juristische Fragen. Ist so ein virtuelles Schwert überhaupt ein möglicher Kaufgegenstand im Sinne des BGB? Kann ein Spielbetreiber für eine künstlich herbeigeführte Inflation haftbar gemacht werden? Und wie verhält es sich mit strafrechtlichen Vorschriften – was ist noch Teil des Spiels und wo beginnt der Ernst unserer Rechtsrealität? Gast der Weihnachtssendung ist Roman Dickmann, Rechtsreferendar aus Düsseldorf. Allen Hörern wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr!

J!Cast 22 Offenes WLAN – Geschenk vom Nachbarn oder Sündenpfuhl?

Was für ein Glück – obwohl in meiner neuen Wohnung der Telefonanschluss noch lange nicht freigeschaltet war, konnte ich trotzdem surfen, und das sogar kostenlos. Dem Nachbarn sei dank, der hatte sein WLAN für mich (?) offengelassen. Doch welche Risiken bergen offene WLAN-Netze, seit das LG Hamburg eine Störerhaftung des Betreibers bejaht hat? Hat eine Community wie Fon, die offene Funknetze weltweit bereitstellen möchte, bei dieser Rechtsprechung noch eine Chance – und was muss sie tun? Der J!Cast ist mit seiner 22. Episode zu Gast bei Jens Eckhardt, Rechtsanwalt in der Kanzlei Piepenbrock und Schuster, der nicht nur die Haftungsprobleme sondern auch die einzelnen vertraglichen Fragen offener WLANs beleuchtet.

J!Cast 21 Verbot von Killerspielen?

Kaum hat sich der Schock über den Amoklauf in Emsdetten halbwegs gelegt, ist erneut die Diskussion über ein Verbot so genannter „Killerspiele“ entbrannt. Doch was bedeutet ein solches Verbot aus juristischer Sicht, was ist bereits verboten und welche Rolle spielen im Kontrollreigen die Bundesprüfstelle jugendgefährdender Medien und die UKS? Dass ein Verbot nicht die einzig wahre politische Lösung des Problems sein kann, ist wohl jedem klar. Doch wie sehen die tatsächlichen Zusammenhänge zwischen Ego-Shooter-Spielen und gewalttätigen Jugendlichen aus? Wie sind die derzeit kursierenden Zahlen zu bewerten? Und was könnte ein Verbot letztlich bewirken? Diese Fragen beantwortet Kristina Kanz, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Boers am Institut für Kriminalwissenschaften in Münster, die zum Thema Gewaltmedien und Jugendkriminalität ihre Doktorarbeit schreibt.

J!Cast 20 IPTV – Fernsehen aus dem DSL-Netz

Digitales Fernsehen ist ein alter Hut, das neue Fernsehprogramm kommt über das Internet zu uns: IPTV. Doch nicht irgendeine Internetverbindung sorgt für garantiert ruckelfreie Übertragung sondern ein abgeschlossenes VDSL-Netz. Wird also die Telekom demnächst unser Fernsehprogramm bestimmen? Welche rundfunk- und telekommunikationsrechtlichen Regelungen können dann dafür sorgen, dass dennoch weiterhin Meinungsvielfalt besteht? Inwieweit passen die derzeitigen „Fernseh-Gesetze“ auch auf die neue Übertragungsform und wo müsste nachgebessert werden? All dies erläutert Sebastian Neurauter, studentischer Mitarbeiter am ITM.

J!Cast 19 Die drei Fragezeichen

Die drei ??? heißen jetzt DIE DR3I, Justus Jonas ist plötzlich ein „Jupiter Jones“ und aus Peter Shaw ist ein „Peter Crenshaw“ geworden. Gleichzeitig wurden neue Folgen der Bücher „Die drei ???“ per einstweiliger Verfügung gestoppt und alte Hörspielfolgen verschwanden vom Markt. Was ist da los??? Angeblich streiten sich SonyBMG/Europa und der Kosmos-Buchverlag um Lizenzen. Doch wer hat welche Rechte und kann wem was verbieten? Gibt es ein Urheberrecht an Fortsetzungsgeschichten und steht das dem Ursprungserfinder oder den Autoren der Fortsetzungsfolgen zu? Und welche Rolle spielt im Streit möglicherweise das Markenrecht? Mit Rechtsanwalt Thomas Ernstschneider, Mitarbeiter am ITM, nähert sich der J!Cast der Lösung des großen Halloween-Rätsels.

J!Cast 18 Billigmedikamente und Patentschutz

Kaum ist der Patentschutz eines Medikaments abgelaufen, stürmen auch schon nachgemachte Billigarzneien, so genannte Generika den Markt. Diese müssen laut EU-Recht die sonst erforderlichen langwierigen und teuren Versuchsreihen nicht durchlaufen und kommen daher preisgünstig an den Patienten. Doch wie verhält es sich mit so genannten Biosimilars, die mit Hilfe von lebenden Zellen hergestellt werden und deren Wirkung nicht immer zu 100% vorhersehbar ist? Das Begriffschaos um Bio-Generika, Forschungs- und Marktzutrittsprivilegien oder essential similarity lichtet Esther Pfaff, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM und führt dabei in einen interessanten Randbereich des Patentrechts ein.

J!Cast 17 Flugpassagierdaten in die USA

Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 werden Flugpassagiere strenger kontrolliert als bisher – unter anderem werden durch die USA auch die Passagierdaten wie Name, Anschrift, Flugdaten oder Essgewohnheiten auf Terrorverdacht hin überprüft. Aus der EU bekamen die USA diese Daten bislang auf Grund eines Abkommens. Dieses Abkommen hat der EuGH jedoch im Mai 2006 für rechtswidrig erklärt, da der EU-Kommission die notwendige Kompetenz zum Abschluss eines solchen Abkommens fehlte. Bis zum 30. September lief nun die Frist für eine Neuregelung – und verstrich erfolglos. Noch immer wird verhandelt – und die Fluggesellschaften befinden sich seit dem 1.10. in einem „juristischen Vakuum“. Wie es mit den Passagierdaten weitergehen soll, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben hier relevant sind und welche Auswirkungen das EuGH-Urteil – etwa auch auf die Frage der Vorratsdatenspeicherung haben wird, erläutert Nadine Kalberg LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM.

J!Cast 16 Domains und alternative Adressierungssysteme

Kaum scheinen die marken- und namensrechtlichen Streitigkeiten um Domainnamen weitgehend entschieden, sorgt ein neues Phänomen für Unruhe im Bereich des Domainrechts. Ein erstes Unternehmen bietet alternative Adressierungssysteme an. Statt althergebracht mit Top- und Second-Level-Domain kommen die neuen Domainnamen ohne „.de“ oder „.com“ aus. Das ist praktisch für international operierende Unternehmen, wirft aber auch kartell- und markenrechtliche Fragen auf. Wo die Probleme liegen und welche Rolle die bislang allein verantwortliche ICANN in Zukunft spielen wird, erläutern Dr. Ulf Müller und Rainer Utz, beide Rechtsanwälte und wissenschaftliche Mitarbeiter am ITM im Projekt Internetökonomie.

J!Cast 15 Das Heise-Urteil und seine Folgen

Als das LG Hamburg sein Urteil zur Forenhaftung in Sachen „heise.de“ verkündete, ging ein Aufschrei durch sämtliche Internetforen. Man befürchtete das Ende der Forenkultur. Eine komplette Überwachung auf mögliche rechtswidrige Einträge, wie das Gericht es forderte, erscheint derzeit nur unter großem – faktisch unbezahlbaren – Aufwand erfüllbar. Nun hat das OLG Hamburg den Tenor des Urteils deutlich abgemildert. Eine Überwachungspflicht betrifft nunmehr lediglich das Einzelforum, das bereits durch einen festgestellten Rechtsverstoß aufgefallen ist. Gestützt wird dies argumentativ auf das Rolex-Urteil des BGH. Doch besteht tatsächlich eine Vergleichbarkeit der beiden Fälle? Und widerspricht diese Ausweitung der so genannten „Störerhaftung“ nicht dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut, der eine Überwachungspflicht ausschließt? Aus erster Hand beantwortet diese Fragen Joerg Heidrich, Justitiar beim Heise-Verlag und Rechtsanwalt in Hannover.

J!Cast 14 Netzneutralität

Jeder, der digitalisierbare Inhalte produziert, kann diese derzeit frei und kostenlos im globalen Internet veröffentlichen – aber dies kann sich vielleicht schon bald ändern. Neue Hardware, die unter anderem den schnellen Transport von Videodateien sicherstellen soll, wird es künftig den Providern ermöglichen, einzelne Inhalteanbieter bevorzugt durchzuleiten und andere gar vollkommen auszuschließen. Droht damit das Aus des freien Wettbewerbs im Internet? Wird ein staatliches Eingreifen in Form einer Marktregulierung erforderlich? Gast der Sendung ist Dr. Simon Schlauri, Oberassistent und Habilitand an der Universität Zürich.