AI law: a new project

The ITM at the University of Münster (Germany) dares an unusual experiment. The ITM, the Institute for Information, Telecommunications and Media Law, is a research and teaching institution of the University of Münster in Germany with about 30 researchers led by Professor Dr Thomas Hoeren. Mr Hoeren became a Research Fellow at Tashkent State University of Law (TSUL) in the summer of 2022. Since then, he has been trying to combine questions on Uzbek internet law with European approaches.

Now he has asked his large student audience to develop thesis papers on the question of what a future Uzbek governance strategy for the field of artificial intelligence might look like. So the students will be looking at issues such as copyright and patent protection for algorithms, liability for AI systems, or incorporating ethical principles into the design of automated decision-making structures. In several lectures, professors from TSUL will deal with introductions to the Uzbek discussion. Mokhinur Bakhramova, Islambek Rustambekov and Said Gulyamov will report on new initiatives in Uzbekistan via Zoom on 16 and 23 January 2023; the corresponding Zoom dates are welcome to Uzbek young researchers. By the beginning of February, the Münster students will then write their papers, which will be reviewed by the ITM. They will then be included in a larger study comparing EU law and Uzbek law. Professor Hoeren will then take further action in this direction as part of his fellowship and will be present in person in Tashkent in the summer of 2023.

Interested parties are cordially invited to join the action. Enquiries to hoeren@uni-muenster.de

Gausling zu KI-Recht in der EU

Am 19.12.2022 hielt RAin Dr. Tina Gausling im Rahmen der Vorlesung Informationsrecht einen Vortrag zum Thema „EU und KI-Recht“. Ziel des Vortrags war es, den Studierenden einen Einblick in den von der EU entwickelten Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz zu geben und eine Verbindung zur DSGVO zu ziehen.

RAin Dr. Gausling, die am ITM als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet sowie promoviert hat und inzwischen in einer international tätigen Großkanzlei arbeitet, begann ihren Vortrag damit einen Überblick über die DSGVO zu geben. Anschließend wurde die Strategie der EU vorgestellt, wie mit Daten und insbesondere KI umgegangen werden soll.

Hieran anknüpfend beleuchtete die Vortragende sehr anschaulich die drei Grundsäulen, welche den Rechtsrahmen für den Umgang mit Daten und KI in der EU bilden (Data Governance Act, Data Act und AI Act). Dabei wurden die für die jeweiligen Verordnungen geltenden Anforderungen und Probleme sehr praxisnah erläutert. Gerade der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindende AI Act bildete dabei einen Schwerpunkt der Diskussion.

Ferner führte Dr. Gausling Aspekte der KI und der DSGVO zusammen und beleuchtete wie bereits jetzt die DSGVO an den Einsatz von KI gewisse Voraussetzungen stellt, aber auch in welchen Bereichen die DSGVO im Hinblick auf den Einsatz von KI noch Defizite aufweist.

Abschließend gab die Vortragende noch einen kurzen Überblick über den Haftungsrahmen bei KI-Systemen und wie dieser sich nach den sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindenden Regelungen entwickeln wird.

Das ITM bedankt sich bei Frau Dr. Gausling für diesen anregenden und höchst aktuellen Vortrag. Den Studierenden wurde ein sehr interessanter Einblick in die Welt des KI-Rechts vermittelt.

 

Stellenausschreibung: Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin gesucht

45.000 Studierende, 8.000 Beschäftigte in Lehre, Forschung und Verwaltung, die gemeinsam Zukunftsperspektiven gestalten – das ist die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU). Eingebettet in die Atmosphäre der Stadt Münster mit ihrer hohen Lebensqualität zieht sie mit ihrem vielfältigen Forschungsprofil und attraktiven Lehrangeboten Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland an.

Am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung der WWU ist zum 01.04.2023 die Stelle als
                                                     Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) (E 13 TV-L)
zu besetzen. Angeboten wird eine bis zum 31.03.2026 befristete Teilzeitstelle (50 %). Die Lehrverpflichtung beträgt bei Vollzeit 4 SWS.

Ihre Aufgaben:
Das Aufgabenprofil umfasst u.a. die Vorbereitungen von Vorlesungen, das Betreuen von Seminaren und Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten des Instituts sowie die Geschäftsführung der Forschungsstelle Gewerblicher Rechtsschutz. Mit der Stelle ist die Durchführung eines Promotionsvorhabens verbunden.

Unsere Erwartungen:
– Erstes juristisches Staatsexamen, möglichst mit Prädikat
– Teamfähigkeit und Organisationstalent
– Vertiefte Kenntnisse im Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz (nachgewiesen durch Vorlage von Zeugnissen, Qualifikationsabschlüssen, Weiterbildungszertifikate u.a.)
– Sichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind von Vorteil.

Die WWU setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.

Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 15.01.2023 an die

Prof. Dr. Thomas Hoeren
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
– Zivilrechtliche Abteilung –
Leonardo Campus 9
48149 Münster

Oder als pdf-Datei per Mail an: hoeren@uni-muenster.de
Bitte beachten Sie, dass wir andere Dateiformate nicht berücksichtigen können.

47. Rechtsseminar der Forschungsstelle Recht im DFN


Am 13. und 14. Dezember fand die halbjährliche Mitgliederversammlung des DFN-Vereins in Bonn statt. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Johanna Voget und Klaus Palenberg präsentierten als Vertreter der Forschungsstelle Recht im DFN im Rahmen des Rechtsseminars verschiedene juristische Fragestellungen. Johanna Voget beleuchtete in ihrem Vortrag aktuelle Rechtsprechung und Fragestellungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Im Einzelnen wurden Probleme rund um den Auskunfts- und Kopieherausgabeanspruch nach der DSGVO, die Kündigung des Datenschutzbeauftragten im Betrieb und die Arbeitszeiterfassung thematisiert. Klaus Palenberg präsentierte im Anschluss einen Rückblick über das seit 24 Jahren stattfindende Rechtsseminar. Hierzu stellte er ausgewählte Vortragsthemen dar und beleuchtete die Entwicklungen der vergangenen Jahre. Die mit den Vorträgen einhergehenden Diskussionen mit dem Publikum zeigten, dass die Digitalisierung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach wie vor viele Frage aufwirft. Die Forschungsstelle Recht bedankt sich für das rege Interesse und den bereichernden Austausch.

Podcast: Neues Kapitel in der Geschichte der Vorratsdatenspeicherung

Mitte September hat der EuGH erneut eine Entscheidung in Sachen Vorratsdatenspeicherung getroffen. In dieser neuen Folge von Weggeforscht berichten die wissenschaftlichen Mitarbeitenden Johanna Voget und Klaus Palenberg über das Urteil, nach dem eine gezielte und anlasslose Speicherung, wie sie nach derzeitiger deutscher Regelung vorgesehen ist, nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Es werden zudem die Spielräume aufgezeigt, die nach der Entscheidung aus Luxemburg für den Gesetzgeber verbleiben und erste politische Lösungsansätze beleuchtet.

Der zu der Folge passende Infobrief ist hier zu finden (DFN-Infobrief Recht 11/2022 ab Seite 10) und das Urteil im Volltext hier.

 

Langjähriger Mitarbeiter des ITM wird Professor an der University of Cambridge

Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) freut sich stolz zu verkünden, dass unser hochgeschätzter langjähriger ehemaliger Mitarbeiter Prof. Dr. Henning Grosse Ruse-Khan Professor an der University of Cambridge und Co-Direktor des Centre for Intellectual Property and Information Law (CIPIL) geworden ist. Seine Berufung fügt sich in die lange Reihe von ITM-MitarbeiterInnen, die ohne Habilitation nur aufgrund ihrer besonderen Forschungsqualifikationen JuraprofessorInnen geworden sind.

Prof. Dr. Henning Grosse Ruse-Khan absolvierte 1998 das erste juristische Staatsexamen nach einem Studium an der Universität Münster. Danach promovierte er erfolgreich bei Prof. Dr. Thomas Hoeren zu dem Thema „Der Europäische Datenbankschutz sui generis vor dem Hintergrund internationaler Abkommen – eine Untersuchung zur Vereinbarkeit des sui generis Rechts mit den zentralen internationalen Regelwerken des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Handelsrechts“. Von 1999 bis 2005 arbeitete er zudem als wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM. In dieser Zeit erschienen viele gemeinsame Publikationen mit Prof. Dr. Thomas Hoeren.

Nach dem Ablegen seines zweiten juristischen Staatsexamen 2005 war Prof. Dr. Henning Grosse Ruse-Khan Dozent für internationales Handelsrecht an der University of Leicester und arbeitete danach als Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht und hatte verschiedene Festanstellungen und Gastprofessuren im akademischen Bereich in Europa, Amerika und Asien inne.

Neben seiner Tätigkeit in Cambridge unterrichtet er derzeit in verschiedenen Funktionen an den Universitäten von Oxford, Berlin, Straßburg, Canberra und Helsinki. Inhaltlich fokussiert sich seine Forschungs- und Lehrtätigkeit auf Fragen des internationalen Rechts des geistigen Eigentums, des Welthandels- und Investitionsrechts sowie des internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung. Besonders befasst er sich mit den Schnittstellen zwischen Recht, Automatisierung und Technologie sowie der Regulierung von Online-Plattformen.

Das ITM wünscht Prof. Dr. Henning Grosse Ruse-Khan viel Erfolg bei seiner neuen beruflichen Herausforderung.

Seminar Sportrecht im Sommersemester 2023

Prof. Dr. Thomas Hoeren wird im Sommersemester 2023 erneut ein

Sportrechtseminar

veranstalten. Geplant ist, dies wieder in Kooperation mit Borussia Dortmund durchzuführen. Das Seminar findet voraussichtlich im September 2023 als zweitägiges Blockseminar im Stadion des BVB statt. Neben den Vorträgen der TeilnehmerInnen bildet eine Stadionführung durch den Signal Iduna Park den Höhepunkt der Veranstaltung.

Hier finden Sie die Themenliste.

Die Vorbesprechung und Themenvergabe für das Seminar findet am 9. Januar 2023 um 17:00 Uhr digital statt. Nur TeilnehmerInnen dieser Vorbesprechung können für das Seminar berücksichtigt werden. Fragen können gerne per E-Mail an roman.weiser@uni-muenster.de (Roman Weiser, ITM) gerichtet werden. Die Einteilung der Schwerpunkte (Klammerzusätze) erfolgt unter Vorbehalt und ohne Verbindlichkeit.

 

Daten für das Zoommeeting:

https://wwu.zoom.us/j/68029158197

Meeting-ID: 680 2915 8197

Podcast: Wie offen sind die Daten der Verwaltung?

Schon vor längerer Zeit haben die Europäische Union und nationale Gesetzgeber erkannt, welches Potential Daten bürgen, die durch staatliche Einrichtungen generiert wurden. Nicht nur im unternehmerischen Bereich, sondern auch in der Forschung ist der unkomplizierte Zugriff auf staatliche Daten von enormer Relevanz. Unter dem Begriff „Open Data“ werden solche Daten zusammengefasst, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

In dieser Folge von „Weggeforscht“ sprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Owen Mc Grath über „Open Government Data“ und darüber, wie der Zugang zu staatlichen Daten auf europäischer und nationaler Ebene geregelt ist.

 

Podcast: Wie steht es um den Schutz der Beschäftigtendaten? (Teil 2)

Rund um das Thema des Beschäftigtendatenschutzes gibt es viele weitere rechtliche Streitigkeiten und offene Fragen. Im zweiten Teil unserer Doppelfolge zum Schutz der Beschäftigtendaten geben die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Johanna Voget und Johannes Müller einen Überblick über praktisch relevante Themen, wie den Schadensersatzanspruch nach der DSGVO bei Datenschutzverstößen in Arbeitsverhältnissen, die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Arbeitszeiterfassung, die Vereinbarkeit der nationalen Vorschriften zur Kündigung des Datenschutzbeauftragten mit den Vorgaben der DSGVO und zuletzt den Auskunfts- und Kopieherausgabeanspruch der Beschäftigten hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten aus der DSGVO.

Zu diesen Themen finden Sie vertiefende Informationen in den DFN-Infobriefen 2/2020 und 10/2022 sowie 11/2022.

Erfolgreicher Vortrag zum Thema „Fremdpersonal-Compliance bei agilen Projekten“

Am 15.11.2022 hat Herr Dr. Yannick Bähr einen spannenden und informativen Vortrag zu seinem Dissertationsthema „Fremdpersonal-Compliance bei agilen Projekten“ gehalten.

In seinem Vortrag standen die Neuerungen, die ein globalisiertes und arbeitsteiliges Wirtschaftsleben mit sich bringt, im Vordergrund. Denn vermehrt werden traditionelle und zumeist starre Projektmethoden zunehmend – nicht nur in der IT – durch flexiblere, agile Formen (insb. Scrum) ersetzt.

Zunächst legte Herr Dr. Bähr den Grundstein, indem er darstellte, was überhaupt agile Arbeitsmethoden sind und wieso sich Unternehmen für eine solche Art der Arbeitsführung entscheiden. Kennzeichnend für die agilen Formen des Projektmanagements ist eine intensive Zusammenarbeit, eine weitreichende Weisungsfreiheit sowie eine Entgrenzung der Arbeit. Das Ziel, welches mit solchen Methoden verfolgt wird, ist die Erreichung einer kürzeren Reaktionszeit und einer größeren Flexibilität des Unternehmens, so dass letztlich geringere Kosten entstehen als bei einer regulären Arbeitsweise.