Podcast: Wie weit reicht der datenschutzrechtliche Löschanspruch?

Der EuGH hat am 27. Oktober 2022 ein Urteil zur Reichweite des Anspruch auf Löschen gefällt. In dieser neuen Folge berichten die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Klaus Palenberg über die Entscheidung, dass jeder Verantwortliche dieses Begehren an sämtliche andere Verantwortliche weiterzugeben hat. Dies gilt nicht nur für diejenigen, an die er die Daten weitergegeben hat, sondern auch für diejenigen, von denen er die Daten vormals selbst erhalten hat. In diesem Zusammenhang wird auch ein kurzer Überblick über das Betroffenenrecht nach Art. 17 DSGVO im Ganzen gegeben.

Der zu der Folge passende Infobrief ist hier zu finden (DFN-Infobrief Recht 01/2023 ab Seite 9) und das Urteil im Volltext hier.

Jansen und das Musikurheberrecht

Am 19. Januar 2023 stellte die Gastwissenschaftlerin Gretchen Jansen ihren Forschungskollegen am ITM in einem kurzen, informativen Vortrag den Forschungsschwerpunkt ihrer Dissertation vor.

Ihr zentrales Thema sind die Rechte der ausübenden Künstler in der Musikindustrie. Ausgehend von den wirtschaftlichen und historischen Ursprüngen des Schutzes von Künstlerleistungen durch den Performers‘ Protection Act erläuterte Gretchen Jansen die Herausforderungen, denen sich der südafrikanische Gesetzgeber in diesem Bereich gegenübersieht. Dazu gehört zum einen die Regelung einer angemessenen Vergütung für Künstler, wobei zwischen dem Abspielen von Titeln im Radio und deren Konsum im Online-Bereich unterschieden wird. Insbesondere das Online-Streaming wirft die Frage nach einer gerechten Verteilung der Einnahmen und der Nutzungsgebühren auf. Dies führt in einem nächsten Schritt zu einer Untersuchung der Verwertungsgesellschaften als Intermediäre und der dort herrschenden Strukturen. Gretchen Jansen führt diese Forschungsergebnisse zusammen und stellt abschließend die Frage, ob die bestehenden Regelungen und Strukturen zugunsten einer fairen Behandlung von weniger bekannten ausübenden Künstlern verändert werden müssen. Während ihres Aufenthaltes am ITM wird sich Gretchen Jansen mit dem Schutz ausübender Künstler in Deutschland, mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA sowie mit der EU-Gesetzgebung wie Art. 18 der DSM-Richtlinie.

Das Usbekistan-Experiment ist gestartet

Das ITM kooperiert mit der Taschkent State University in Fragen KI und Recht. Die Forschungskooperation startete mit einem fulminanten Vortrag von Prof. Said Gulyamov and Prof. I. Rustambekov in der Vorlesung Informationsrecht.

Das Video zum  Vortrag findet sich unter https://www.youtube.com/watch?v=cNx90etdTuI

Gretchen Jansen als Gastwissenschaftlerin am ITM

Herzliches Willkommen für Gretchen Jansen

Das ITM freut sich sehr, dass Frau Gretchen Jansen für die nächsten drei Monate als Gastwissenschaftlerin am Institut ist. Sie ist derzeit Dozentin und Doktorandin an der Universität von Stellenbosch (Südafrika). Außerdem ist sie Mitglied des Anton-Mostert-Lehrstuhls für Recht des geistigen Eigentums in Südafrika. Zu ihren Forschungs- und Lehrinteressen gehören das Recht des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld, das Urheberrecht und die Rechte der ausübenden Künstler. In ihrer Doktorarbeit untersucht Frau Jansen die Rechte der ausübenden Künstler, insbesondere die Rechte auf Musiklizenzgebühren bei Online-Streaming und Hörspielen. Frau Jansen ist auch die südafrikanische Koordinatorin der Stellenbosch Art Law Clinic, die 2021 von Prof. Hoeren gegründet wurde.

Podcast: Dürfen bzw. müssen Prüflinge online überwacht werden?

Im Rahmen der Corona-Pandemie schwappten die bisher in weiten Teilen nur im Ausland üblichen E-Prüfungen nach Deutschland. Bequem und ohne Ansteckungsrisiko konnten Studierende so von Zuhause aus Prüfungen ablegen. Zum Erhalt der schon verfassungsrechtlich anzuknüpfenden prüfungsrechtlichen Chancengleichheit sind allerdings auch bei digitalen Prüfungen Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Wie weit diese im Lichte des Datenschutzrechtes gehen dürfen, besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Owen Mc Grath und Nicolas John in dieser Folge.

Der in der Folge erwähnte Aufsatz zu diesem Thema ist  hier (€) (ZD 2021, 80) und der erwähnte Infobrief zur gesetzlichen Umsetzung der Länder findet sich hier (DFN-Infobrief Recht 10/2022, S. 6). Die Handreichung des LDI NRW findet sich hier.

 

Menschen der Krummhörn – Fotografien von Thomas Hoeren im ITM

Eine Kulturgeschichte – erzählt anhand von Fotografien der dort lebenden Menschen „Das Wesen der gesamten Fotografie ist dokumentarischer Art“ – so beschrieb der Fotograf August Sander (1876 – 1964) das Grundanliegen der Dokumentarfotografie. In seinem epochalem Werk „Menschen des 20. Jahrhunderts“ dokumentierte er dementsprechend in 600 Portraits Personen aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten und Berufen.

Eine solche fotografierte Kulturgeschichte verdient auch die Krummhörn. Die Krummhörn ist eine uralte Kulturlandschaft. Das spezifische Gepräge dieser Landschaft wird an den dort lebenden Menschen deutlich, die ihr ostfriesisches Erbe mit krummhörn-spezifischen Riten und Rollen verbinden. So findet man in der Krummhörn VW-Meister wie Leichenbitter und Kapitäne, den Schiffbauer ebenso wie Anwälte und Pastoren. Die Krummhörn im Wandel – dies galt es fotografisch – dokumentarisch zu fixieren. Dabei geht es darum, jedes der 19 Dörfer durch eine repräsentative Auswahl von Männern und Frauen, Jung und Alt vorzustellen. Die Krummhörn – eine Landschaft und ihre Geschichte in Fotos Nur halb so groß wie Bremen, erstreckt sich die Krummhörn auf einer Fläche von 159 qkm über 19 Dörfer rund um den Hauptort Pewsum. In der Marschregion nordwestlich von Emden leben ca. 13 000 Friesen inmitten von 600 km Kanälen und 1000 ha Seengebiet. Die Region liegt an der Stelle, an der die Ems in die Nordsee mündet und das norddeutsche Wattenmeer beginnt. Die hornartige Lage erklärt den plattdeutschen Begriff „Krummhörn“, das krumme Horn der Emsmündung. Die Krummhörn und ihre „Typen“ Ganz oben in der Hierarchie der Krummhörn stehen traditionell die Großbauern, die sich selbst „Häuptlinge“ nannten und in „Burgen“ oder großen Hofanlagen, sog. Gulfhöfen, wohnten und zum Teil noch wohnen. Diesen stand eine ständig wachsende Schicht von Knechten und Mägden gegenüber, die sich in der Weimarer Zeit mit eigenen Interessenvertretungen organisierten. Im 18. Jahrhundert übernahmen die Preußen die Krummhörn und entwickelten ein effizientes System der Eindeichung der Region. Seit 1964 wird die Krummhörn auch vom VW-Werk Emden stark beeinflusst. Der dortige Produktionsort bot sich wegen der Nähe zum Emdener Hafen und der hohen Zahl Arbeitssuchender in der Region an.

Die Fotos von Thomas Hoeren gehen anschließend in den Kunstfundus der WWU zu Eigentum über.

10.01.17.02.2023, 12 Uhr18 Uhr
Reihe
Öffnungszeiten
geöffnet zu den Gebäudeöffnungszeiten
Ort
Institut für Informations –, Telekommunikations- und Medienrecht Leonardo-Campus 9 48149 Münster
Eintritt
frei
Anmeldung
nicht erforderlich

Zertifikatsverleihung am ITM

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen von Herrn Prof. Hoeren, Herrn Prof. Bühling und des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz möchten wir Sie ganz herzlich zu unserer festlichen Zertifikatsverleihung einladen.

Diese wird am 24. Februar 2023 um 18:00 Uhr im Raum Leo 1 (Münster School of Architecture) am Leonardo-Campus 10, 48149 Münster stattfinden! Hier sind auch alle eingeladen, die nicht an unserem Zertifikatslehrgang teilgenommen haben.

AI law: a new project

The ITM at the University of Münster (Germany) dares an unusual experiment. The ITM, the Institute for Information, Telecommunications and Media Law, is a research and teaching institution of the University of Münster in Germany with about 30 researchers led by Professor Dr Thomas Hoeren. Mr Hoeren became a Research Fellow at Tashkent State University of Law (TSUL) in the summer of 2022. Since then, he has been trying to combine questions on Uzbek internet law with European approaches.

Now he has asked his large student audience to develop thesis papers on the question of what a future Uzbek governance strategy for the field of artificial intelligence might look like. So the students will be looking at issues such as copyright and patent protection for algorithms, liability for AI systems, or incorporating ethical principles into the design of automated decision-making structures. In several lectures, professors from TSUL will deal with introductions to the Uzbek discussion. Mokhinur Bakhramova, Islambek Rustambekov and Said Gulyamov will report on new initiatives in Uzbekistan via Zoom on 16 and 23 January 2023; the corresponding Zoom dates are welcome to Uzbek young researchers. By the beginning of February, the Münster students will then write their papers, which will be reviewed by the ITM. They will then be included in a larger study comparing EU law and Uzbek law. Professor Hoeren will then take further action in this direction as part of his fellowship and will be present in person in Tashkent in the summer of 2023.

Interested parties are cordially invited to join the action. Enquiries to hoeren@uni-muenster.de

Gausling zu KI-Recht in der EU

Am 19.12.2022 hielt RAin Dr. Tina Gausling im Rahmen der Vorlesung Informationsrecht einen Vortrag zum Thema „EU und KI-Recht“. Ziel des Vortrags war es, den Studierenden einen Einblick in den von der EU entwickelten Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz zu geben und eine Verbindung zur DSGVO zu ziehen.

RAin Dr. Gausling, die am ITM als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet sowie promoviert hat und inzwischen in einer international tätigen Großkanzlei arbeitet, begann ihren Vortrag damit einen Überblick über die DSGVO zu geben. Anschließend wurde die Strategie der EU vorgestellt, wie mit Daten und insbesondere KI umgegangen werden soll.

Hieran anknüpfend beleuchtete die Vortragende sehr anschaulich die drei Grundsäulen, welche den Rechtsrahmen für den Umgang mit Daten und KI in der EU bilden (Data Governance Act, Data Act und AI Act). Dabei wurden die für die jeweiligen Verordnungen geltenden Anforderungen und Probleme sehr praxisnah erläutert. Gerade der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindende AI Act bildete dabei einen Schwerpunkt der Diskussion.

Ferner führte Dr. Gausling Aspekte der KI und der DSGVO zusammen und beleuchtete wie bereits jetzt die DSGVO an den Einsatz von KI gewisse Voraussetzungen stellt, aber auch in welchen Bereichen die DSGVO im Hinblick auf den Einsatz von KI noch Defizite aufweist.

Abschließend gab die Vortragende noch einen kurzen Überblick über den Haftungsrahmen bei KI-Systemen und wie dieser sich nach den sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindenden Regelungen entwickeln wird.

Das ITM bedankt sich bei Frau Dr. Gausling für diesen anregenden und höchst aktuellen Vortrag. Den Studierenden wurde ein sehr interessanter Einblick in die Welt des KI-Rechts vermittelt.

 

Stellenausschreibung: Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin gesucht

45.000 Studierende, 8.000 Beschäftigte in Lehre, Forschung und Verwaltung, die gemeinsam Zukunftsperspektiven gestalten – das ist die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU). Eingebettet in die Atmosphäre der Stadt Münster mit ihrer hohen Lebensqualität zieht sie mit ihrem vielfältigen Forschungsprofil und attraktiven Lehrangeboten Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland an.

Am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung der WWU ist zum 01.04.2023 die Stelle als
                                                     Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) (E 13 TV-L)
zu besetzen. Angeboten wird eine bis zum 31.03.2026 befristete Teilzeitstelle (50 %). Die Lehrverpflichtung beträgt bei Vollzeit 4 SWS.

Ihre Aufgaben:
Das Aufgabenprofil umfasst u.a. die Vorbereitungen von Vorlesungen, das Betreuen von Seminaren und Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten des Instituts sowie die Geschäftsführung der Forschungsstelle Gewerblicher Rechtsschutz. Mit der Stelle ist die Durchführung eines Promotionsvorhabens verbunden.

Unsere Erwartungen:
– Erstes juristisches Staatsexamen, möglichst mit Prädikat
– Teamfähigkeit und Organisationstalent
– Vertiefte Kenntnisse im Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz (nachgewiesen durch Vorlage von Zeugnissen, Qualifikationsabschlüssen, Weiterbildungszertifikate u.a.)
– Sichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind von Vorteil.

Die WWU setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.

Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 15.01.2023 an die

Prof. Dr. Thomas Hoeren
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
– Zivilrechtliche Abteilung –
Leonardo Campus 9
48149 Münster

Oder als pdf-Datei per Mail an: hoeren@uni-muenster.de
Bitte beachten Sie, dass wir andere Dateiformate nicht berücksichtigen können.